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Bundesteilhabegesetz (BTHG) Wir möchten das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen - kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG) - transparenter und verständlicher machen.
Arbeitsbereich, hier in der Grossküche / Kantine

Mittagessen - Informationen

Ab dem 01.01.2020 müssen sich alle Beschäftigten, die am Mittagessen in der Werkstatt teilnehmen möchten, mit der beigefügten „Anlage zum Werkstattvertrag verbindlich dazu anmelden. 

Nachdem wir diese Anmeldung von Ihnen erhalten haben, können wir den bereits teilweise von den Grundsicherungsämtern angeforderten „Antrag auf Mehrbedarf“ bestätigen. 

Alle Beschäftigen und Gruppenleiter der Küchenbereiche freuen sich, Sie auch zukünftig als Mittagsgast begrüßen zu können.

Die Broschüre "Fahrplan Bundesteilhabegesetz" des Caritasverbandes

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

ist ein großes sozialpolitisches Vorhaben, dessen Umsetzung mindestens bis 2023 andauern wird. Wichtige Änderungen treten ab dem 01.01.2020 in Kraft.

Darauf sollten Sie sich vorbereiten. Der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V. informiert zu 10 wichtigen Aspekten, die innerhalb der nächsten Monate – je nach persönlicher Lebenssituation – beachtet werden sollten. Zu jedem Aspekt werden die Änderungen beschrieben und daraus Handlungsnotwendigkeiten abgeleitet.

 

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung finden Sie am Schluss, ebenso eine Checkliste, die alle Aspekte nochmals zusammenfasst.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpersonen des Caritasverbandes oder der Freckenhorster Werkstätten. Danke.

Informationen aus dem Caritasverband Warendorf e.V.