
Mittagessen - Informationen
Für Beschäftigte im Arbeitsbereich ist zur Teilnahme am Mittagessen in der Werkstatt die Anmeldung mit der beigefügten „Anlage zum Werkstattvertrag“ erforderlich. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben WfbM – Mittagessen.
Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, können wir den von den Grundsicherungsämtern angeforderten „Antrag auf Mehrbedarf“ bestätigen.
Alle Beschäftigen und Gruppenleiter der Küchenbereiche freuen sich, Sie als Mittagsgast begrüßen zu können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir beim Erwerb von Tageskarten keine Bescheinigungen für das Grundsicherungsamt ausstellen.
Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
ist ein großes sozialpolitisches Vorhaben, dessen Umsetzung mindestens bis 2023 andauern wird. Wichtige Änderungen treten ab dem 01.01.2020 in Kraft.
Darauf sollten Sie sich vorbereiten. Der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V. informiert zu 10 wichtigen Aspekten, die innerhalb der nächsten Monate – je nach persönlicher Lebenssituation – beachtet werden sollten. Zu jedem Aspekt werden die Änderungen beschrieben und daraus Handlungsnotwendigkeiten abgeleitet.
Weitere Möglichkeiten der Unterstützung finden Sie am Schluss, ebenso eine Checkliste, die alle Aspekte nochmals zusammenfasst.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpersonen des Caritasverbandes oder der Freckenhorster Werkstätten. Danke.