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Wir haben Neuigkeiten ... Hier erfahren Sie Aktuelles rund um das Werkstattleben der Freckenhorster Werkstätten!
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Unser Kreuz hat keine Haken

Stand: März 2024

Für eine solidarische Gesellschaft.

Unter diesem Titel hat sich in unserem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn 2018 eine Arbeitsgruppe auf den Weg gemacht, um nicht nur ein Zeichen gegen Rechtsradikalismus zu setzen, sondern eine Zusammenstellung an Informationen, Handlungsempfehlungen, Positionen und Materialien zusammenzufassen und damit jeglicher Form von Diskriminierung zu begegnen. Anlässlich des Paderborner Volksfestes Libori im vergangenen Jahr (2023) wurde der gemeinsame Wunsch der AG, die Kampagne mit einer neuen und weiteren Facette zu zeigen, umgesetzt. Die Kampagne wurde erweitert um

"Unser Kreuz hat alle Farben - Gemeinsam für mehr Vielfalt."

 

Hier geht es zum Kampagne >>> klick mich!

 

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Landesspiele 2024 - Münster

Stand: 12.03.2024


Vom 22. bis 25. Mai 2024 finden die fünften Landesspiele von Special Olympics NRW in Münster statt.

Die Landesspiele 2024 stehen unter dem Motto #GrenzenlosBewegend

Die Freckenhorster Werkstätten nehmen mit einer Mannschaft bei den Wettbewerben im Fußball teil. Ebenfalls schickt der Ahlener SG in Kooperation mit den Werkstätten zwei Mannschaften der HLZ Mammuts in Rennen. Es wird bereits fleißig trainiert.

Wir freuen uns auf ein unvergessliches Event in Münster!

Informationen zu den Spielen, dem Rahmenprogramm und den Möglichkeiten für Familien und Besucher gibt es hier:

Klick mich >>> SO Landesspiele Münster 2024

Das Team der Freckenhorster Werkstätten - März 24

Inklusives Hallenturnier war ein voller Erfolg!

Stand: 07.03.2024

Fünfzehn Mannschaften aus NRW und den Niederlanden kamen am vergangenen Wochenende zusammen und spielten einen Tag lang gemeinsam ein inklusives Hallen-Fußballturnier. Austragungspartner war die Bundeswehrsportschule Warendorf.

Die Fußballmannschaft der Freckenhorster Werkstätten, Landesmeister der Werkstätten 2022 in NRW und einst Deutscher Vize-Meister 2019 der Werkstätten, hatte eingeladen und organisierte ein unvergessliches Turnier.

 "Seit Jahren spielen wir gemeinsam Fußball. Das war eine schöne Veranstaltung mit vielen glücklichen Sportlern, Betreuern und Zuschauern", berichtet Petra Busch, Trainerin und Organisatorin der Veranstaltung. "Ein Dank geht an die vielen helfenden Hände im Hintergrund und die Bundeswehrsportschule, die diese inklusive Veranstaltung erst ermöglicht haben."

Dank vieler Besucher und mitgereister Fans war stets gute Stimmung in den beiden Hallen. Leider ist der Pokal nicht in der Heimat geblieben. In einem spannenden 9 m Schießen um Platz 1 hatten die Niederländer vom SJS Stadskanaal am Ende die Nase vorn und gewannen mit 2:1. Am Schluss bekamen alle Mannschaften eine Erinnerung an das Jubiläumsturnier der Freckenhorster Werkstätten.

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Neues Zuhause gefunden

Stand: 11.03.2024

 


Unser treues und langjähriges Therapiepferd Jolante hat ein neues Zuhause gefunden. Wir hoffen, sie gewöhnt sich gut ein und kann bleiben. Alles Gute.

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Inklusives Hallenturnier

Fußballer zu Gast in der Bundeswehrsportschule Warendorf

Stand: 23.02.2024 

Sport verbindet.  Seit über dreißig Jahren wird in den Werkstätten für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung Fußball gespielt. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums in diesem Jahr laden die Freckenhorster Werkstätten am 02. März ab 10:00 Uhr selbst mal wieder zu einem inklusiven Hallenfußballturnier in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf ein.

Der mehrfache Landesmeister der Werkstätten in NRW und Deutscher Vize-Meister 2019 bei den nationalen Meisterschaften nimmt das Jubiläumjahr zum Anlass ein Turnier für Menschen mit und ohne Behinderungen zu organisieren.

„15 Mannschaften, davon drei aus den Niederlanden, folgen der Einladung nach Warendorf“, so berichtet Petra Busch, Trainerin und Organisatorin der Veranstaltung, in Vorfreude auf das Turnier.

Viele befreundete Mannschaften und langjährige Wegbeleiter der Freckenhorster Fußballer kommen zu dem Event. Mit dabei sind: die Ledder Werkstätten aus Tecklenburg, Pro Werk aus Bethel, die Hellweg Werkstätten aus Kamen, die Lübbecker Werkstätten, die Iserlohner Werkstätten, die Caritaswerkstätten aus Paderborn, die Emstor Werkstätten aus Rheine, der Wertkreis aus Gütersloh, die Werkstatt über den Teichen Teichen und weitere Werkstätten aus den Niederlanden.

Zusammen mit der Bundeswehrsportschule in Warendorf wurde ein Partner für die Austragungsstätte gefunden. Gespielt wird in zwei Hallen und zwei Gruppen. Je Mannschaft darf und wird in der Regel ein Inklusionsspieler zur Assistenz eingesetzt.

Spielbeginn am Samstag ist um 10:00 Uhr. Besucher und Zuschauer sind herzlich Willkommen. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Zugang zu den Hallen ist über den Eingang „Lange Wieske“ in Warendorf möglich. Moderiert und begleitet wird der Turniertag durch den von Radio WAF bekannten Sportreporter Ralf Bosse.

Bild (v.l.): Moderator und Sportreporter Ralf Bosse, Verena Bruland und Petra Busch (Trainerinnen und Organisatorinnen) zusammen mit Daniel Franke bei der Besichtigung des Austragungsortes (Sportschule der Bundeswehr Warendorf)

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Stand: 24.01.2024

Der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e. V.  und die Stadt Warendorf erhielten gemeinsam die Förderzusage aus dem Programm "Inklusion vor Ort" der Aktion Mensch.

Seitdem setzen beide das Projekt

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gemeinsam um und bauen dazu ein "Inklusives Netzwerk Warendorf" auf, das in Zusammenarbeit mit den Zielgruppen (Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen, mit Migrationshintergrund sowie ältere Menschen) echte Beteiligungsmöglichkeiten bei den verschiedenen Veranstaltungen, Aktionen und Projekten bietet. 
Des Weiteren sollen in Zusammenarbeit mit den Zielgruppen Räumlichkeiten etabliert werden, in denen u. a. Begegnungen auf Augenhöhe, mit gegenseitiger Wertschätzung und in einer Wohlfühlatmosphäre möglich sind.

Wir starten z.B. im März und April ...

mit verschiedenen Ortsteil-Spaziergängen, um herausfinden, welche Freizeitmöglichkeiten es in den Ortsteilen von Warendorf gibt.

Dafür suchen wir Menschen, die in Milte, Einen, Müssingen, Hoetmar oder Freckenhorst wohnen und Lust haben an Foto-Spaziergängen teilzunehmen.

Termine, Flyer und weitere Informationen unter:

mehr erfahren
Stand: 17.01.2024

Hilfe, die angekommen ist
und uns sehr berührt hat!

Der Verein Freie Kirchengemeinde Warendorf e.V.  hat gemeinsam mit der Zweigstelle Ost - FREDS HEIMAT 
Weihnachtspäckchen für Kinder und Jugendliche in der Ukraine gefertigt, liebevoll gepackt und direkt vor Ort verteilt. 

 

Die erfolgreiche Hilfsaktion in Bild & Text > hier als PDF

Aussetzung der Testungen bezüglich COVID-19-Infektion

Stand: 08.01.2024

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und auf Grundlage des Ende 2023 vom MAGS NRW versandten Erlass zur „Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW), Infektionsprävention in Pflegeeinrichtungen“, sowie nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Warendorf können Testungen hinsichtlich einer COVID-19-Infektion nur noch in besonderen Fällen vorgenommen werden.

Damit werden Testungen bis auf weiteres ausgesetzt.

In einem Termin mit der WTG-Behörde für den Kreis Warendorf am 15. Januar 2024 werden wir die bestehenden Regelungen beraten und ggf. im Anschluss zu Änderungen informieren.

Weiterhin ist bei einer ausgeprägten Krankheitssymptomatik und damit einhergehender Arbeitsunfähigkeit mit dem häuslichen Umfeld Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen u.a. mit den folgenden Fragestellungen zu beraten:

• Ist eine kurzfristige Abholung durch das häusliche Umfeld möglich?
• Kann die Werkstatt eine Beförderung organisieren?
• Kann eine Isolation bis zum regulären Arbeitsende organisiert werden?


Bei nicht eindeutiger Symptomatik soll durch weitere Maßnahmen (z.B. Fieber messen, Abstimmung mit dem sozialen Dienst, u.a.) eine Klärung der Beschäftigungsfähigkeit herbeigeführt werden.

Zur Prävention weiterer Infektionen können und sollen nach Möglichkeit weiterhin FFP2-Masken genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

Neuigkeiten rund um die Freckenhorster Werkstätten

 "blattwerk" - Winter 2023
Das Werkstattmagazin

- seit 1993 am Start -


Die Ausgabe "Winter 2023" ist online!

Unser Magazin gefüllt mit Informationen rund um aktuelle Themen und Standorte der Freckenhorster Werkstätten gGmbH im Kreis Warendorf. Das Blattwerk ist eine Zeitung von Mitarbeiter*innen für Mitarbeiter*innen und alle Interessierten.  

Das Blattwerk erscheint zweimal im Jahr kostenlos mit einer Auflage von 2700 Stück - gedruckt auf Papier aus FSC-zertifizierter Produktion.

 

Die Redaktion wünscht viel Freude beim lesen.

 

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St. Lamberti Lichtermarkt 2023 

Der wunderschöne Kirchplatz an der St. Lamberti Kirche in Münster wird wieder mit Leben gefüllt. Fast alle der 30 Aussteller mit Ihren wunderschönen Produkten und den feinen gastronomischen Angeboten freuen sich auf viele Besucher. https://www.lichtermarkt-muenster.de/

Mit dabei in diesem Jahr ist auch die neue Marke der Freckenhorster Werkstätten: FRED LIEBT IRMA® 

Öffnungszeiten in 2023:

27. November bis 22. Dezember


Montag - Donnerstag von 11 bis 20 Uhr

Freitag - Samstag von 11 bis 21 Uhr

Sonntag von 11 bis 20 Uhr

Wir freuen uns auf einen Besuch!

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Ukrainehilfe - WDR Lokalzeit

WDR berichtet über die Aktion der Kirchengemeinde Warendorf und der Zweigstelle Ost - FREDS HEIMAT.

Der Verein Freie Kirchengemeinde Warendorf e.V. hilft schon seit Jahren den Menschen in der Ukraine. So ist auch in diesem Jahr wieder eine besondere Aktion zu Weihnachten geplant. Der Verein sammelt Hilfsgüter, die dringend gebraucht werden und vor Ort verteilt werden können. Koordiniert wird die nicht ungefährliche Verteilung in der Ukraine durch die Gemeinden, die teilweise sehr nah an der Front und im gesamten Landesgebiet liegen. Geplant sind bis zu 1500 Geschenkbeutel- und boxen speziell für Kinder und Jugendliche, die nicht fliehen konnten.

 „Wir wollen Weihnachtspäckchen packen, die an Weihnachten Freude und Wärme spenden“, so Natascha Chajka-Fast von der Initiative.

Auf Anfrage der Kirchengemeinde haben sich die Freckenhorster Werkstätten bereit erklärt, sich an der Hilfsaktion zu beteiligen. So werden in der Zweigstelle an der Industriestrasse in Freckenhorst rund 300 Stoffbeutel aus Reststoffen von den Beschäftigten und Mitarbeitenden in der Näherei produziert.

Gesucht werden noch Paten für die bisher leeren Beutel.

Im Ladenlokal „FREDS HEIMAT“ - an der Industriestraße in Freckenhorst - kann bis zum 3. Advent für 25 € eine Patenschaft für den Inhalt der Beutel oder Kisten mit Dingen wie Schokolade, Weingummi, Zahnpasta, Zahnbürste, Malbuch, Stiften, Kuscheltier, Spielzeug, Decken, Duschgel und Taschenlampen mit Batterien übernommen werden. Eine Spendenbescheinigung stellt der Verein Freie Kirchengemeinde Warendorf e.V auf Wunsch Gerne beraten die Mitarbeitenden vor Ort auch darüber, was für weitere Hilfen möglich und nötig sind. So kann jeder, der die Aktion unterstützen möchte mit einer Sachspende oder einer Geldzuwendung unkompliziert helfen.

Gerne unterstützen wir diese Aktion für die Menschen vor Ort, freut sich Benedikt Meyer, Abteilungsleiter der Zweigstelle. „Wir freuen uns über die Arbeit und den Beitrag, den wir damit für die Menschen in der Ukraine leisten können.“

Weitere Sachspenden können gerne direkt bei der Kirchengemeinde abgegeben werden. Zusammen mit dem Kleinen Prinz in Warendorf werden die Spenden sinnvoll an Menschen mit Hilfebedarf auch in Warendorf gegeben. Informationen zu dem Projekt gibt es unter:

www.fkgwhilftukraine.de

Empfänger: Freie Kirchengemeinde Warendorf e. V.

IBAN: DE 8140 0501 5000 3405 6077

Verwendungszweck: Ukrainehilfe

Vielen Dank.

Hier geht es zum Beitrag vom WDR - Lokalzeit Münsterland vom 27.11.2023 - Mediathek >>>

 

Stand: 08.11.2023

Advents-Werkstatt mit neuem Konzept

Am 18. und 19. November 2023 laden die Freckenhorster Werkstätten zur Advents-Werkstatt am Bußmanns Weg in Freckenhorst ein.

Vielen Menschen im Kreis Warendorf ist der große Adventsbasar in den Werkstätten noch bekannt ... hier gehts zur vollständigen Pressemitteilung!

Stand: 26.09.2023 

Eine voradventliche Veranstaltung für die ganze Familie

Eine (vor)adventliche Veranstaltung für die ganze Familie


Mit neuem Konzept - klein und fein - lädt die Advents-Werkstatt
in diesem Jahr ein. Bummeln, einkaufen, verweilen und genießen!

 

Samstag 18.11.23

13.00 - 19.00 Uhr

Sonntag 19.11.23

11.00 - 17.00 Uhr

an der Hauptstelle | Bußmanns Weg 14 | 48231 Warendorf-Freckenhorst

Save the date!

HLZ Mammut Cup 21.10.2023

Vor vier Jahren starteten das HLZ Ahlener SG und die Freckenhorster Werkstätten eine Kooperation. Ziel war es eine inklusive Handballmannschaft zu gründen und im Verein zu etablieren. Dank der Unterstützung der Aktion Mensch sowie den Förderern, bestehend aus Volksbank Ahlen, Rotary Club Ahlen und dem Förderverein der Freckenhorster Werkstätten GmbH, ist dies auf einem sehr guten Weg. 

Nun wird es ein Turnier im Handball-Leistungs-Zentrum geben.

Am 21.10.2023 von 12:00 – 17:00 Uhr

laden die Handballer zum HLZ Mammut-Cup 2023 ein.

Ein Tag an dem sich die Mannschaften im Spiel auf der Platte messen können und das in den letzten Jahren Gelernte zum Einsatz bringen können. Zum Turnier werden mehrere Mannschaften aus Nordrhein-Westfalen erwartet. Eingeladen ist ebenfalls eine Mannschaft aus den Niederlanden. Das Turnier sowie der Tag dienen auch dem Abbau von Vorurteilen und der Verwirklichung von Inklusion. Eingeladen sind Familien, Freunde und Förderer des inklusiven Handballes.

Für das leibliche Wohl wird es Angebote wie Kaffee & Kuchen sowie einen Imbisstand geben.

Wir freuen uns auf Besucher und Interessierte.

Foto: Uwe Gehrmann / Die Glocke
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Stand: 11.09.2023

Anpassung Covid-Regelungen

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,

da die Fallzahlen der Corona-Infektionen sich inzwischen auch an den Standorten wieder häufen und wir seit geraumer Zeit im Endemie-Status in der Regel nur mit leichten Infektionsverläufen zu tun haben, werden wir ab kommenden Montag, 11. September 2023 die Corona-Regelungen an den Werkstattstandorten modifizieren:

In den Berufsbildungsbereichen und Arbeitsbereichen wird das Beschäftigungsverbot von positiv getesteten Mitarbeitern und Beschäftigten aufgehoben.

Diese können, soweit die Symptomatik dies zulässt, ausgestattet mit einer FFP2-Maske arbeiten. Für Mitarbeiter und Beschäftigte in der betreffenden Gruppe werden auf Wunsch FFP2-Masken bereitgestellt. In Einzelfällen können Ausnahmen von der Regel in Abstimmung mit dem Sozialen Dienst getroffen werden, z.B. bei Beschäftigten, die keine Maske tragen können.

In den Förderbereichen, Senioren- und Zwischengruppen bleibt das Beschäftigungsverbot bestehen, da die Beschäftigten häufig keine Masken tragen können. Hier machen wir weiterhin von unserem Hausrecht Gebrauch.

Kontaktpersonen der positiv Getesteten brauchen nicht mehr getestet zu werden, es sei denn, Sie weisen eine Symptomatik auf.

Reihentestungen einer ganzen Arbeitsgruppe sind nicht vorgesehen. Lediglich symptomatische Personen sollen getestet werden.

Mit diesen Regelungen wollen wir einerseits ausreichenden Schutz - insbesondere für die gefährdeteren Beschäftigten - bieten, andererseits die Arbeitsfähigkeit der Gruppen aufrechterhalten. Derzeit ist kein weiteres Impfangebot in den Werkstätten geplant.

Wir empfehlen allen Mitarbeitern und Beschäftigten, sich bei den Hausärzten über Ergänzungsimpfungen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund


Martin Weißenberg
- Werkstattleitung-

Freckenhorster Werkstätten eröffnen

FREDS HEIMAT

Es ist soweit:

Der Laden der Werkstätten an der Industriestraße in Freckenhorst wird

am Freitag, 01. September – um 11.00 Uhr –

in neuem Erscheinungsbild eröffnet.

Die lange Sommerpause wurde für den Umbau der Räumlichkeiten und eine Sortimentserweiterung genutzt.
Bei den Umbaumaßnahmen unterstützte die hauseigene Schreinerei der Werkstätten.

Ganz neu im Sortiment sind die Produkte aus dem FREckenhorster Design – einem Fachbereich der Freckenhorster Werkstätten. Deshalb heißt der Laden jetzt auch FREDS HEIMAT. Zukünftig werden hier ausschließlich hochwertige Produkte wie Geschenkartikel, Wohnaccessoires, Lebensmittel und schöne Dinge fürs Leben angeboten.

Auch die neue Marke der Freckenhorster Werkstätten FRED LIEBT IRMA wird präsentiert.

Am Freitag zur Eröffnung und in der Woche
vom 4. – 8. September bekommen alle Kunden

einen Begrüßungsrabatt von 10%.

Sie sind herzlich willkommen!

Hier gibt es mehr Informationen zu unseren Verkaufsstellen >>>

 
FREDS HEIMAT Gutscheine
Hof Lohmann BIO Sirup Likör Konfitüre
FREDS HEIMAT Körnerkissen
FREDS HEIMAT Holzspielzeug
FREDS HEIMAT Badeliebe
Fred liebt Irma Emil+Katja rgb
Arbeitsschutz, z.B. durch Gummihandschuhe

„Werse-Bistro“ bleibt geschlossen

Stand: 31.07.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

Das „Werse-Bistro“ in Beckum - Standort Grüner Weg - bleibt geschlossen. Wir möchten uns bei allen Gästen für die Treue und langjährige Verbundenheit bedanken. Eine Wiedereröffnung ist personell in absehbarer Zeit nicht leistbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.

Das Team vom „Werse-Bistro“ der Freckenhorster Werkstätten GmbH

Neuigkeiten rund um die Freckenhorster Werkstätten

Seit 1993 am Start!

30 Jahre Blattwerk!

Unsere Sommerausgabe 2023 liegt als Print- & Digitalversion für Sie bereit.
Schmökern Sie in 44 Seiten, die gefüllt sind mit aktuellen Informationen rund um die Freckenhorster Werkstätten.

Wir wünschen viel Spaß!

mehr erfahren

Warendorf ist diese Woche Host Town!

Stand: 16.06.2023

Endlich war es in dieser Woche soweit ...

Im Vorfeld der Special Olympics World Games (17. - 25. Juni) in Berlin konnte Warendorf - als "Host Town" - die Delegation der Isle of Man willkommen heißen!

Am Dienstag wurde das Bürgerfest und der Eintrag ins goldene Buch der Stadt Warendorf - durch Probleme mit dem Flug leider nur mit einer zweiköpfigen Abordnung - gefeiert. Auf dem Warendorfer Marktplatz gab es ein buntes Fest mit vielen tollen Aktionen!

Ab Mittwoch waren dann auch die restlichen Sportler und ihre Betreuer zu Gast in Warendorf. Auch die Freckenhorster Werkstätten waren bei der Betreuung eng dabei. Ein Abstecher auf unseren malerischen Hof Lohmann durfte da natürlich nicht fehlen. Am Donnerstag ging es dann schon weiter nach Berlin.

Wir wünschen allen Beteiligten tolle Spiele, sportliche Erfolge und natürlich ganz viel Spaß!

Weitere Informationen zu den Spielen:

 
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (11)
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (32)
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (3)
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (8)
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (10)
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (18)
Host Town Warendorf - Isle of Man 14062023 (45)
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Host Town #Warendorf 2023

Stand: 12.05.2023

 

Die Stadt Warendorf empfängt eine Delegation von 30 Athleten*innen - inkl. Begleitpersonen - die in folgenden Disziplinen antreten:

Badminton, Boule, Bowling, Kunstturnen, Leichtathletik, Radfahren und Schwimmen

Die Special Olympics World Games sind die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung. Tausende Athlet*innen mit geistiger und mehrfacher Behinderung treten miteinander in 26 Sportarten an.

HOST TOWN - PROGRAM - 12. bis 15. Juni 2023

Die Stadt Warendorf hat sich zusammen mit Partnern als Gastgeber einer Delegation beworben und den Zuschlag bekommen.

Hier geht es zum Bewerbungsvideo (link zu YouTube).

Vom 17. bis 25. Juni 2023 finden dann die World Games in Berlin statt – und damit erstmals in Deutschland.

SOD Host Town Banner

UNSERE GÄSTE:  DIE ISLE OF MAN

ist eine Insel und liegt in der Irischen See zwischen Schottland, England, Nordirland, Wales und der Republik Irland.

Es leben dort rund 85.000 Menschen. Die Insel ist als Kronbesitz unmittelbar dem englischen König unterstellt.

 

BÜRGERFEST am 13. Juni 2023

Marktplatz - Warendorf - 16.00 - 22.00 Uhr - live

  • Empfang der Delegation
  • Beteiligung der Schulen & Sportvereine
  • Live-Musik & Aktionen mit Moderation
  • Radio WAF - Ralf Bosse
  • Bläser, Bands & Tanz
  • Fackellauf


Mit Unterstützung & Beteiligung:

  • Heinrich-Tellen-Schule
  • Bischöfliche Realschule
  • Astrid-Lindgren-Schule
  • TSC Warendorf
  • Ganztagsgymnasium Laurentianum
  • Mariengymnasium
  • Stadtsportverband Warendorf


ab 18.30 Uhr - Heinrich-Band

ab ca. 19.30 Uhr - Octophonics
 

Hier geht es zum Flyer (>>> Download als .pdf) 

Hier geht es zum Plakat (>>> Download als .pdf)

 

Hier gibt es weitere Informationen: Host TownProgramm # Warendorf 2023 www.warendorf.de 

Hier gibt es weitere Informationen zu den Weltspielen: www.berlin2023.org

 

Einführung Deutschlandticket für Selbstfahrer*innen

Stand 20.04.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie Sie wahrscheinlich durch die Medien erfahren haben, wird zum 01. Mai 2023 das Deutschland-Ticket eingeführt. Die Kosten für dieses Ticket belaufen sind in NRW auf 49,00 Euro/monatlich.

Beschäftigte, die ein ABO-Ticket haben, müssten über die entsprechenden Änderungen bereits von ihrem Verkehrsunternehmen informiert worden sein.

Die Einführung dieses Tickets kann zu auch Veränderungen bei der Fahrtkostenerstattung für Nutzer von Zweirädern oder Pkws führen.

Ab 01.05.23 werden seitens des LWL für die Fahrtkosten zur Werkstatt maximal 49 Euro erstattet.

Lediglich in Einzelfällen, wenn die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs nicht oder nur sehr schwer möglich ist, kann einer höheren Fahrtkostenerstattung entsprochen werden.

Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt zu Ihrem zuständigen Sozialen Dienst auf, um rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim LWL stellen zu können.

Mit freundlichem Gruß

 

Martin Weißenberg
(Werkstattleiter)

 

>>> Hier geht es zum Anschreiben als pdf-Dokument (bitte klicken)

Hof Lohmann rockt am 17.06.2023

Sichern Sie sich noch schnell
eine Karte im Vorverkauf!

Hof Lohmann rockt wieder ...

am Samstag, 17.  Juni 2023

Einlass: 18:00 Uhr | Beginn: 19:00 Uhr
Vorbands:
Die Freckenrocker
Heinrich-Band

FATS MEYER REVIVAL BAND

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WDR - Puppenspielwiese

Stand: 24.03.2023

Die Lokalzeit Münsterland sendet einen Bericht über die Hamminkelner Puppenspielbühne, die in unserer Tischlerei am Bußmanns Weg in Freckenhorst gefertigt wurde.

Die Freckenhorster Werkstätten sind dort mehrfach erwähnt und es gibt auch Filmaufnahmen aus der Werkstatt.

 

Hier geht es zum Beitrag in die WDR - Mediathek >>>

Tag der Teilhabe - Praktikumstag am 25052023

Tag der Teilhabe -
Praktikumstag am 25. Mai 2023

"Mach Dein Ding"

unter diesem Motto organisiert das Team von ARBEIT INKLUSIV. einen Praktikumstag für alle interessierten Beschäftigten der Freckenhorster Werkstätten.

• Wir möchten ihnen damit Einblick in den allgemeinen
Arbeitsmarkt ermöglichen

• Mit den erfahrenen Beschäftigten, die bereits auf
ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig sind, können die vielseitigen Arbeiten in den jeweiligen Betrieben kennengelernt werden.

• Der Praktikumstag soll Mut machen und Neugierde auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wecken.

» Infoflyer PDF

Ansprechpartner & weitere Infos unter ...

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Räumungsverkauf

Wir brauchen Platz fürs neue Sortiment!

„Der Laden“ in Freckenhorst

wird demnächst umgebaut und dafür brauchen wir Platz!

Unser „Räumungsverkauf wegen Umbau“ startet am 21.03.2023 und lockt mit vielen Rabatten.  

Die aktuellen Öffnungszeiten:

Mo.         09.00-12.30 Uhr
Di.  - Do.  09.00-12.30 Uhr & 13.30-15.45 Uhr
Fr.           09.00 - 12.30 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

Industriestraße 7 | 48231 Freckenhorst
T. 02581 9457 - 33 | F. 02581 9457 - 98

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Zwei plus Zwei macht viel mehr her.

FRED LIEBT IRMA®

Neue Marke / neue Eigenprodukte der Freckenhorster Werkstätten

Schon der Markenname zeigt, was das besondere Freckenhorster Design ausmacht:

Liebe zur Individualität, Regionalität, Menschlichkeit und Authentizität.
Produkte, die mehr sind, als nur Designerstücke:

Sie sind anders, besonders, liebenswert.
Kein Entwurf steht für sich allein.
Jeder möchte der Anfang einer Geschichte sein.

Das Feedback auf den Messen in München, Hamburg und Frankfurt war sehr positiv.
Liebevoll gefertigt, verpackt und versendet werden die Produkte im Olfe Service, Ahlen.

Mehr Infos unter:

www.fred-liebt-irma.de

oder gerne auf Instagram folgen:

www.instagram.com/fredliebtirma

 

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Corona-Regelungen ab dem 1. März 2023

Stand: 28.02.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beschäftigte, liebe Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter,

wie schon im letzten Rundschreiben angekündigt möchte wir Sie heute auf die ab dem 1. März 2023 gültigen Corona-Regelungen informieren.

Das MAGS NRW hebt mit Ablauf des heutigen Tages die Corona-Schutzverordnung NRW ersatzlos auf, so dass nur noch die bundesweit gültigen Regelungen anzuwenden sind. Dort wird als eine der letzten Regelungen das Tragen von FPP2 Masken für Besucher von Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorgeschrieben. Diese Regelung gilt aber nicht für Werkstätten für Menschen mit Behinderung, dazu hat die BAG:WfbM eine Stellungnahme des BMAS eingeholt.

Damit besteht auch für Besucher keine Maskenpflicht in unseren Einrichtungen der Werkstatt.

Weitere Regelungen aufgrund des Auslaufens beschränkender Maßnahmen:

  • Die regelhaften Tests in den Abteilungen zweimal wöchentlich entfallen. Bei auftretender Symptomatik sollen aber weiterhin anlassbezogen Testungen im Einzelfall durchgeführt werden.
  • Positiv getestete Beschäftigte und Mitarbeiter werden nicht beschäftigt und können sich für 3 Tage ohne AU krank melden oder den Hausarzt aufsuchen. Diese Regelung verfügen wir im Rahmen unseres Hausrechtes und gilt zunächst bis zum 30.04.2023.
  • Die Plexiglasabtrennungen können abgebaut werden.
  • Die Essensausgabe kann wieder wie vor den Corona-Regelungen erfolgen. Eine Umstellung der Essensausgabe kann ab nächster Woche, 6. März 2023 erfolgen. Die Standorte legen selbstständig fest, welche Regelungen sie treffen. Damit bleibt allen noch etwas Vorlauf für die Umstellung.

Mit dem Auslaufen der Schutzverordnungen  bekommen wir zunehmend wieder Normalität in den Alltag. Für viele insbesondere Beschäftigte ist die Umstellung ungewohnt und wird von einigen sicherlich auch bedrohlich erlebt. Daher besteht weiterhin für alle die Möglichkeit bis auf Weiteres auch zum eigenen Schutz Masken zu tragen, die die Werkstatt bereitstellt.

Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund!

 

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

Corona-Regelungen - soweit bekannt

Stand: 24.02.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beschäftigte, liebe Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter,

zu Wochenbeginn möchten wir Sie gern zur den Corona-Regelungen informieren, die zum 28. Februar auslaufen.

Leider liegen uns von Seiten des Gesetzgebers und vom Ministerium MAGS NRW noch keine genauen Informationen vor. Von daher kann ich Ihnen heute leider nur folgendes mitteilen: 

Testpflicht für Werkstätten:

Nach derzeitigem Kenntnisstand läuft die Testpflicht für Werkstätten zum 28.02.2023 aus. Ab dem 01.03. werden wir deshalb die anlasslosen Testungen einstellen. Bei Symptomen oder Kontakt zu positiv getesteten Personen soll aber weiterhin getestet werden. Bitte beachten Sie dabei auch das Mindesthaltbarkeitsdatum der Tests und verbrauchen zunächst ältere Chargen.

In dieser Woche sind erwartungsgemäß wieder vermehrt Infektionsfälle aufgetreten. 29 positive Tests wurden uns gemeldet. Die Frage, was bei einem positivem Selbsttest zu tun sei, erreichte uns häufiger. Folgenden Ablauf haben wir dazu festgelegt:

Personen mit positivem Selbsttest begeben sich zunächst weiterhin unmittelbar in Isolierung. Mitarbeitende mit positivem Selbsttest benötigen ein entsprechendes Zertifikat aus einem Testzentrum - wurde der Selbsttest in der Werkstatt durchgeführt, kann alternativ auch ein Schnelltest durch unsere Tester durchgeführt und das entsprechende Zertifikat ausgestellt werden. Bei Unsicherheiten oder fehlendem Testzentrum in Wohnortnähe nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf. Bei positivem Testzertifikat ist weiterhin keine AU erforderlich. Bitte melden Sie positive Testungen auch weiterhin umgehend.

Wir hoffen, Ihnen im Laufe der kommenden Woche die neuen gesetzlichen Regelungen mitteilen zu können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

DE|IN - Film auf der NORDSTIL 2023 - Hamburg

Stand: 16.02.2023

Neuer Film zum Messeauftritt der Freckenhorster Werkstätten als Mitglied der Gemeinschaft DE|IN - Design Inklusiv auf der Messe nordstil, Hamburg im Winter 2023.

www.design-inklusiv.de 

Gemeinschaft der Werkstätten: Eine bundesweite Interessengemeinschaft von zur Zeit 18 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus dem gesamten Bundesgebiet. So organisiert die Gemeinschaft die gemeinsame Teilnahme an nationalen Messen und Ausstellungen, um handgefertigte und wirtschaftlich verwertbare Produkte zu vermarkten. Die Kooperation schafft einen kollegialen Mehrwert und ergänzt sich durch unterschiedlichste Kompetenzen.


 

Stand: 01.02.2023

Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren.

Bestehen bleiben die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen.

Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet (Tag 0).
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; 

Wir freuen uns, dass seit der schrittweisen Reduzierung der Infektionsschutzmaßnahmen in unserer Einrichtung bisher nur wenige Infektionsfällen aufgetreten sind.

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

Stand: 20.01.2023

Corona-Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der aktuell günstigen Entwicklung der Covid-Infektionen hat der Coronastab den Beschluss gefasst, dass die Maskentragepflicht in den Einrichtungen der Freckenhorster Werkstätten am 23.01.2023 endet. Wir werden das Infektionsgeschehen weiterhin durch Testungen erheben. Die zentralen Karnevalsfeiern können in diesem Jahr leider nicht stattfinden, kleinere Karnevalsfeiern in den Gruppen ähnlich den Weihnachtsfeiern  sind aber für Weiberfastnacht mittags geplant. Dies ist auch so mit dem Werkstattrat vereinbart worden. 

Wir hoffen, dass wir mit einer schrittweisen Reduzierung der Infektionsschutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Kontrolle des Infektionsgeschehens den Arbeitsalltag wieder normaler und weniger belastend gestalten können. Selbstverständlich können alle Mitarbeiter*innen zu ihrem eigenen Schutz Masken tragen und diese bis auf Weiteres von der Werkstatt erhalten.

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

Das Rundschreiben als pdf-Dokument steht hier als Download zur Verfügung (bitte klicken).

Erhöhung der Mittagessenpauschale

Stand: 23.12.2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beschäftigte, liebe Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter,


aufgrund der Anpassung des Mehrbedarfs für Mittagessen in Werkstätten zum 1.1.2023 müssen auch wir die Kosten für das Mittagessen in unseren Zweigstellen anpassen und auf die von den Grundsicherungsämtern zu finanzierenden Sätze erhöhen.

Das Rundschreiben als pdf-Dokument steht hier als Download zur Verfügung (bitte klicken).

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

blattwerk - Winter 2022

Die Ausgabe "Winter 2022" ist online!

Unser Magazin gefüllt mit Informationen rund um aktuelle Themen und Standorte der Freckenhorster Werkstätten gGmbH im Kreis Warendorf. Das Blattwerk ist eine Zeitung von Mitarbeiter*innen für Mitarbeiter*innen und alle Interessierten.  

Das Blattwerk erscheint zweimal im Jahr kostenlos mit einer Auflage von 2600 Stück - gedruckt auf Papier aus FSC-zertifizierter Produktion.

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Corona-Regelungen zum Jahresbeginn - 2023

Stand: 22.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz vor dem Weihnachtsurlaub möchte ich Ihnen noch einige Hinweise für den Arbeitsbeginn im Januar geben. 

Das Land NRW hat die Corona-Verordnungen bis zum 31. Januar 2023 verlängert. 

Alle Regelungen aus meiner E-Mail vom 28.11. bleiben somit auch im Januar zunächst in Kraft. Am ihrem ersten Arbeitstag im Jahr 2023 müssen alle Beschäftigten, Teilnehmenden und Mitarbeitenden einen Selbsttest durchführen. Dies gilt für Personen, die später aus dem Weihnachtsurlaub zurückkehren entsprechend. 

Aufgrund einiger Nachfragen an dieser Stelle noch folgende Hinweise zur Isolierung:

Die Isolierung nach positivem Test dauert volle 5 Tage. Der Tag der Testvornahme wird dabei nicht mitgezählt (Tag 0). Zur Rückkehr an den Arbeitsplatz in den Werkstätten (frühestens an Tag 6) ist ein negatives Testergebnis nötig (Testzentrum oder Schnelltest in der Werkstatt vor Arbeitsantritt).

Ist dieser Test erneut positiv, ist eine Rückkehr in die Werkstatt nicht möglich, in diesen Fällen ist Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten (ggf. AU).

 

Ich wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes Jahr 2023!

Martin Weißenberg
- Wekstattleiter -

Eintragung ins Gästebuch der Stadt Warendorf

Warendorf, 03.11.2022

Die Fußballer der Freckenhorster Werkstätten

durften sich in einer kleinen Feierstunde in das Gästebuch der Stadt Warendorf eintragen. Bürgermeister Peter Horstmann lud die Mannschaft in den Sophiensaal der Stadt ein.

Geehrt wurden das Team um Petra Busch für den Gewinn der Landesmeisterschaft sowie für den dritten Platz der Deutschen Meisterschaft.

Eine tolle Leistung!

Die Veranstaltung wurde von der Schulband der Heinrich-Tellen-Schule begleitet.

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Update zum 01. Oktober

Stand 30.09.2022

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie bereits in der internen Mitarbeiterinformation angekündigt, treten zum 1. Oktober neue gesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz in Kraft.

Folgende Regelungen sind dann für unsere Einrichtungen zu beachten:

Für alle Personen, die die Werkstatt betreten gilt eine FFP2 Maskenpflicht. (Grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit sind jedoch Personen, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen können.)

Am Arbeitsplatz sind folgende Maßnahmen unbedingt einzuhalten:

  • die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
  • die Sicherstellung der Handhygiene,
  • die Einhaltung der Hust- und Niesetikette,
  • das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen,
  • die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten

 

Wo Abstände nicht eingehalten werden können - vermutlich insbesondere bei Arbeiten an Tischen - sind bauliche Maßnahmen (Plexiglas) bereitzustellen oder FFP 2 Masken zu tragen.

Die Testungen werden wir zunächst wie bisher durchführen.

Wir würden gerne die wichtige Arbeit der „Schnelltestteams“ auf noch mehr Schultern verteilen. Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte.

Ihre Rückmeldung hierzu geben Sie bitte an Ihren Vorgesetzten vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Weißenberg
-Werkstattleiter-

 

Energiepreispauschale

Stand: 26.09.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Entgeltabrechnung für den Monat September 2022 erhalten alle Beschäftigten im Arbeitsbereich zusätzlich zu ihrem Entgelt 300,00 Euro Energiepreispauschale.
Die Energiepreispauschale ist eine Leistung der Bundesregierung und soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen.

Die Freckenhorster Werkstätten GmbH übernimmt im Auftrag des Finanzamtes die Auszahlung an die Beschäftigten im Arbeitsbereich.

Teilnehmende im Berufsbildungsbereich, die Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit beziehen, erhalten eine Energiepreiszulage von Seiten der Arbeitsagentur, wenn sie eine eigene Wohnung unterhalten und nicht bei den Eltern oder in einem Wohnheim wohnen. Alternativ wird die Energiepreiszulage mit dem Wohngeld ausgezahlt, wenn Wohngeld beantragt ist.

Mit freundlichem Gruß

Martin Weißenberg
(Werkstattleiter)

Gefertigt von der Schreinerei der Freckenhorster Werkstätten

Stand: 15.09.2022

15 Lounge-Sets für die Oelder City

 Die Schreinerei der Freckenhorster Werkstätten hat für das Projekt
"Schöner Wohnen in Oeldes City" 15 Lounge-Sets gefertigt,
ausgeliefert und fachgerecht aufgestellt.

Eine professionelle und sehr gute Arbeit der Beschäftigten und Gruppenleiter. 

Vielen Dank für Euren Einsatz und das Engagement! 

Hier gehts zum Video:

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Basar 2022 - Absage

Stand: 09.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Schutzmaßnahmen legen uns als Einrichtung der Behindertenhilfe immer noch Test- und Hygienevorschriften auf.  Es ist zu erwarten, dass sich diese nicht im Herbst lockern werden, sondern sich eher verschärfen. Zudem kommt es im Genehmigungsverfahren einer solchen Veranstaltung zu einem erheblichen Mehraufwand.

Auch wenn wir alle Schutzmaßnahmen treffen würden, wäre der Basar nicht der, den die Besucher*innen schätzen und erwarten. Der eigentliche Zweck des Basars, nämlich die Öffnung der Werkstätten und vor allem die Begegnung der vielen Menschen mit und ohne Behinderung kann unter den Corona-Schutzmaßnahmen nicht erfüllt werden.

Aus diesen Gründen wird der Basar in diesem Jahr erneut abgesagt.

Wir hoffen, dass auch Sie diese Entscheidung unter den jetzigen Gesichtspunkten mittragen können und freuen uns auf ein Wiedersehen hoffentlich im kommenden Jahr.

Mit freundlichem Gruß

 

Martin Weißenberg
- Werkstattleiter -

 

Staffelübergabe in den Freckenhorster Werkstätten

Stand: 31.08. / 01.09.2022

 

14 Jahre lenkte Antonius Wolters die Geschicke der Freckenhorster Werkstätten.
Am 31. August geht er in den Ruhestand und übergibt den Stab an Martin Weißenberg.

Am 01. Oktober 2008 begann für Antonius Wolters ein bis dahin ungewohnter Weg: Nach vielen Jahren als Leiter der technischen Planung und der Serienbetreuung bei der Karrosseriebaufirma Karmann in Rheine übernahm der Maschinenbauingenieur die Werkstattleitung bei den Freckenhorster Werkstätten. Neben technischer Planung, Zahlen und Kosten gab es nun einen neuen Fokus seiner Arbeit: Die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. „Das war natürlich damals natürlich eine weitreichende Entscheidung, mit 50 Jahren nochmal komplett neu anzufangen.“, erinnert sich der 64-jährige Wolters im Rückblick. „Aber obwohl man als Außenstehender denkt, dass dieser Wechsel von der Industrie in den sozialen Bereich ein riesiger Schritt sein muss, lagen die Aufgaben gar nicht so weit auseinander: Ich hatte schon vorher viel Erfahrung darin sammeln können, Mitarbeitende zu motivieren und gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Aspekte im Blick zu behalten.“ Und das kam Wolters als Leitung der Freckenhorster Werkstätten zugute. Dazu passte auch die heute noch anhaltende politische Forderung an Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wirtschaftlicher zu arbeiten und Kosten zu sparen.

Dass der gebürtige Westfale gerne selbst gestaltet, statt nur auf Rahmenbedingungen zu reagieren, zeigte sich schnell. So wurde er 2012 auch als Mitglied in den Vorstand des Caritasverbandes im Kreisdekanat Warendorf e. V. aufgenommen, in dessen Rahmen er die Geschicke von über 40 Einrichtungen und Fachdiensten im gesamten Kreisgebiet 10 Jahre lang wesentlich mit lenken konnte.

Für die Werkstätten machte er sich unter anderem dafür stark, dass sie Teil einer Modellregion wurden, in der neue Konzepte umgesetzt werden, die aus dem Ende 2016 erlassenen Bundesteilhabegesetz entstanden sind. Ziel des Gesetzes ist es auch heute noch, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, und dabei jeden Menschen individuell in den Blick zu nehmen. Die Einhaltung dieser Konzepte und Vorgaben, die für alle Werkstätten verbindlich sind, wird mittlerweile von den Kostenträgern regelmäßig überprüft. „Und nebenbei müssen auch die wirtschaftlichen Aspekte passen“, nennt Wolters die Herausforderung, der sich die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regelmäßig stellen müssen.

„Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit ist, dass unsere Beschäftigten passgenauere Aufgaben bekommen. Dazu kommt stellen wir uns die Frage, wie wir jeden Menschen individuell fördern können“, erläutert Antonius Wolters den Hintergrund dafür, warum er gemeinsam mit vielen Mitarbeitenden aus verschiedensten Bereichen Lerneinheiten und Systeme ent- und weiterentwickelt hat, um den Beschäftigten mit Behinderung mehr Lernmöglichkeiten zu schaffen. „Dahinter steht die Überzeugung, dass jeder Mensch – egal, mit welcher Einschränkung oder Behinderung er lebt – bestimmte Dinge lernen kann, wenn man die richtigen Rahmenbedingungen schafft und ihm die verständliche Lernsysteme an die Hand gibt.“ Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren immer mehr technische Hilfsmittel dazugekommen, die Fähigkeiten unterstützen oder ausgleichen können. „Auch die Digitalisierung kommt uns dabei zugute“, erzählt Wolters von den unterschiedlichen Möglichkeiten der Unterstützung.

Damit hat Wolters in den vergangenen Jahren wesentlich den Prozess mitgestaltet, die Freckenhorster Werkstätten in vielfältiger Hinsicht zu einem „Lernort“ für Menschen mit Behinderung zu machen, wo ihnen ein möglichst hohes Maß an Selbständigkeit zugestanden wird. „Mit dem Bundesteilhabegesetz gehen wir auch im gesellschaftlichen Prozess weg vom Kümmern und Vorgeben zu mehr Teilhabe und Mitbestimmung. Da wünsche ich mir, dass dieser Prozess sich auch künftig weiter fortsetzt“, blickt Antonius Wolters in die Zukunft.

Für ihn selbst stehen auch im Ruhestand weiter spannende Aufgaben auf dem Programm: An erster Stelle steht die Familie. Und als 1. Vorsitzender des SC Altenrheine e. V. soll auch die sportliche Leidenschaft wieder einen größeren Raum bekommen.

Die Geschicke der Freckenhoster Werkstätten legt Antonius Wolters zum 01. September ganz offiziell in die Hände von Martin Weißenberg. Weißenberg ist Diplom-Sozialarbeiter, Sozialmanager und Sozialwirt mit langjähriger beruflicher Erfahrung in der Jugendberufshilfe. 2012 bis 2017 war als Fachreferent für die Arbeit in der Behindertenhilfe und Psychiatrie bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. beschäftigt, bevor er 2017 als Werkstattleitung zum Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wechselte und dort schließlich als Ressortleitung Arbeit und Qualifizierung für drei Werkstattstandorte verantwortlich war. Zuletzt war er bei der contec GmbH in Bochum als Management- und Organisationsberater für Eingliederungshilfe. Damit hat er vielseitige Erfahrungen in den sozialen und betriebswirtschaftlichen Themen, die auch in den Freckenhoster Werkstätten wesentlich sind. „Mir liegt es am Herzen, den Teilhabeprozess unserer Beschäftigten mit Behinderungen weiter auszubauen und beispielsweise die Selbstvertretung von Werkstatträten weiter zu stärken“, gibt Weißenberg einen Ausblick auf seine Arbeit. Darüber hinaus möchte der neue Werkstattleiter auch die Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen weiter ausbauen.

Martin Weißenberg ist 57 Jahre alt, verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Er lebt mit seiner Familie in Münster.

Antonius Wolters geht am 31. August 2022 in den Ruhestand und übergibt damit die Geschicke der Freckenhorster Werkstätten an Martin Weißenberg.

Herr Wolters wird als Geschäftsführer der Freckenhorster Werkstätten verabschiedet

Rückkehr nach Betriebsurlaub

Stand: 04.08.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung erneut bis zum 25.08.2022 verlängert.

Es gilt somit nach den Betriebsferien weiterhin die Test- und Maskenpflicht in den Werkstätten. Auch die sonst geltenden Maßnahmen bleiben vorerst bestehen.

Grundsätzlich bitten wir Sie, bei typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, Kopfschmerzen, Atemnot, Husten, Schnupfen usw.  zu Hause zu bleiben und diese vor Rückkehr in die Werkstatt durch einen Arzt abklären zu lassen. Bitte informieren Sie uns entsprechend.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start und freuen uns auf ein Wiedersehen.

Mit freundlichem Gruß

 

Antonius Wolters
- Geschäftsführer –

Informationen Betriebsurlaub/Corona

Stand: 13.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass nur Zeiten einer Corona-Infektion/Erkrankung, die mittels einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen sind nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Urlaubstage werden nur dann erstattet, wenn eine AU vorliegt. Eine behördliche Isolations-, Quarantäneanordnung, die wegen einer Corona-Infektion erfolgt, ersetzt kein ärztliches Attest. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln klargestellt und das Urteil des Arbeitsgerichtes bestätigt.

Welche gesetzlichen Regelungen nach unserem Betriebsurlaub im August gelten, können wir heute noch nicht sagen. Nutzen Sie deshalb zum Ende des Urlaubs unbedingt unsere Homepage, um sich über die dann gültigen Maßnahmen in unseren Einrichtungen zu informieren.

Wir wünschen Ihnen eine schöne, entspannte und gesunde Urlaubszeit.

Rundschreiben vom 13.07.2022

Bescheinigung über kostenlosen Bürgertest

Stand: 07.07.2022

 

Mittlerweile hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ein Formular herausgegeben, mit dem der Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest selbst bescheinigt werden kann.

Das Formular finden Sie hier:

www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/selbstauskunft_buergertestung.pdf

Verlängerung der Corona-Schutzverordnung

Stand: 01.07.2022

 

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Landesregierung hat in dieser Woche die bestehende Corona-Schutzverordnung bis zum 28.07. verlängert. Die Regelungen für unsere Einrichtung bleiben somit bestehen.

Eine Zusammenfassung finden sie im aktuellen Gesundheitskonzept hier:

Gesundheitskonzept der Freckenhorster Werkstätten GmbH.pdf

Die Bunderegierung hat ab heute die Coronavirus-Testverordnung dahingehend verändert, dass kostenlose Bürgertests noch gezielter eingesetzt werden sollen. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf. Unter anderem haben Mitarbeitende, Teilnehmende, Beschäftigte in  Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen weiterhin Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Entsprechende Bescheinigungen können im Bedarfsfall bei den Vorgesetzten vor Ort, dem Sozialen Dienst oder auch von Fr. Japs ausgestellt werden. Auch Bürgertests zur Freitestung nach Isolation bleiben kostenfrei.

Einen Überblick über die Regelungen finden Sie hier:

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie

Mit Blick auf die nahende Urlaubszeit habe ich noch folgende Bitte:

Wir können heute noch nicht sagen, welche gesetzlichen Regelungen nach unserem Betriebsurlaub im August gelten. Nutzen Sie deshalb zum Ende des Urlaubes unbedingt unserer Homepage, um sich über die dann gültigen Maßnahmen in unseren Einrichtungen zu Informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Kein Wegfall der Maskenpflicht

Stand: 03.06.2022


Sehr geehrte Damen un Herren,

in der Presse wurde in den vergangen Tagen über den Wegfall der Maskenpflicht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe berichtet.

Nach Auswertung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen können wir mitteilen, dass diese Regelungen bisher nur für Wohneinrichtungen gelten.

Für teilstationäre Einrichtungen wie die Werkstätten gelten weiterhin die Regelungen, die wir am 30.05. veröffentlicht haben.

Schöne Pfingsten

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

Arbeitsschutzregelungen - update

Stand: 30.05.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vergangenen Woche hat das Bundesarbeitsministerium die besonderen Arbeitsschutzregelungen zum Thema Corona außer Kraft gesetzt.

In NRW gilt jedoch weiterhin die Corona-Schutzverordnung, die uns Werkstätten verpflichtet, medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) zu tragen und weiterhin im bisherigen Rhythmus zu testen (2mal wöchentlich für Immunisierte, täglich für nicht Immunisierte). Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und somit auch im Spezialverkehr der Freckenhorster Werkstätten gilt weithin fort.

Auch Besucher*innen dürfen weiterhin die Werkstätten nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses besuchen.

Für uns bedeutet dies außerdem:

  • in den Arbeitsbereichen können die Plexiglasabtrennungen zurückgebaut werden. Die Materialien bitte sorgfältig einlagern – auch wenn wir es nicht gerne hören: wir müssen damit rechnen, dass wir diese noch einmal brauchen werden.
  •  Einbahnstraßenregelung und besondere Wegekennzeichnungen können zurückgenommen werden.
  • in den öffentlichen Bereichen – Flure/Kantine besteht weiterhin Maskenpflicht
  •  im Speiseraum bleiben die Schutzmaßnahmen und Abstandregelungen– wie bisher – vorerst bestehen.

Zum 03.06.2022 läuft die Corona Test- und Quarantäneverordnung aus. Welche Maßnahmen sich daraus für uns ergeben werden, ist noch nicht klar.

Wir werden darüber dann zeitnah informieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

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Landesmeister im Fußball - NRW 2022 - Freckenhorster Werkstätten

Am 18.05.2022 ging der Landesmeistertitel NRW im Fußball erneut an die Mannschaft der Freckenhorster Werkstätten.

Nach über zwei Jahren fanden die NRW Meisterschaften der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Essen statt. Ausgerichtet wurde dieses Turnier von der Sepp-Herberger-Stiftung.

Gespielt wurde in 2 Gruppen mit je 5 Mannschaften. Gruppe A: Freckenhorster Werkstätten, Diakonie Ruhr, Werkstatt Großer Stein, WfB Lippstadt, AWO Asbeck. Gruppe B: Büngern-Technik, Werkstatt für angepasste Arbeit, Rhein Sieg Werkstätten der Lebenshilfe, Wertkreis Gütersloh und die Bonner Werkstätten.

Nach vier Siegen stand das Team der Freckenhorster Werkstätten mit Trainerin Petra Busch im Endspiel gegen die Sportler aus der Werkstatt für angepasste Arbeit in Düsseldorf.

Mit einem 3:1 Sieg und einem Torverhältnis von 19:1 beendete das Team das Turnier als stolze Landesmeister von Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Gewinn der Landesmeisterschaft qualifiziert sich die Mannschaft nun für die Deutschen Meisterschaften, die im September in der Sportschule Duisburg ausgetragen werden.

Bei dem Turnier in Duisburg geht es dann um den deutschen Titel. Die 16 besten Werkstattmannschaften aus den jeweiligen Bundesländern treten dann gegeneinander an. 2019 wurden die Freckenhorster Werkstätten bereits Deutscher Vizemeister. Vielleicht winkt in diesem Jahr der Deutsche Meistertitel.

Bild (v.l.): Verena Bruland (Betreuerin), Marcel Adrian, Kevin Loik, Patrick Silberkuhl, Waldemar Esau, Theodorus Skarlacos, Antonino Dromi, Pascal Müller, Tobias Immich, Michael Funke, Björn Röhl, Tobias Kossak, André Schröder, Petra Busch (Trainerin)

 

Hier geht es zum Erfahrungsbericht aus Essen:

https://sr-essen.de/artikel/nrw-meisterschaften-der-werkstaetten-fuer-menschen-mit-behinderungen

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Förderer besuchen Training - Handball Inklusiv

Das Projekt Handball Inklusiv nimmt weiter Gestalt an. Nach einer pandemiebedingten Winterpause von Januar bis März wird seit April wieder fleißig trainiert. Samstags von 10:30 – 12:00 Uhr treffen sich Athleten und Athletinnen im Handball-Leistungs-Zentrum vom Ahlener SG zusammen mit Betreuern der Freckenhorster Werkstätten. Wenn alle aktiven Spieler anwesend sind, beteiligen sich bis zu 30 Menschen mit Beeinträchtigung am Training. Ein toller Erfolg, da sind sich alle Beteiligten einig. Neben Kraft-, Ausdauer und Fitnesstraining wird auch an der Technik gefeilt. Auch das Spielverständnis muss stetig trainiert und immer wieder geübt werden. So hat sich ein Abschlussspiel nach den Trainingseinheiten mittlerweile etabliert. Die Menschen mit Einschränkungen bekommen professionelle Unterstützung von Betreuern und Trainern vom Ahlener SG und der Freckenhorster Werkstätten. Individuelle Förderung und ausgewählte Übungen sind besonders wichtig, um die Fähigkeiten herauszuarbeiten.

Eine wunderbare Gemeinschaft ist in den letzten Jahren entstanden. So trainierten bereits in den vergangenen Monaten Mannschaften aus dem Profibereich mit und gaben den Spieler*innen Unterstützung, Selbstbewusstsein und wertvolle Tipps rund um den Mannschaftssport Handball.

Am Samstag gab es eine besondere Überraschung. So übergaben die Sponsoren die ersten eigenen Training Shirts mit Namen an die jungen Spielerinnen und Spieler. Joachim Fahnemann, Präsident des Rotary Clubs Ahlen und Vorsitzender vom Förderverein Freckenhorster Werkstätten, sowie Michael Vorderbrüggen von der Volksbank Ahlen e.G. kamen zum Training um sich persönlich ein Bild über das geförderte Projekt zu machen.

„Es ist eine besondere Freude zu sehen, wieviel Spaß in der Gemeinschaft und beim Teamsport entsteht. Die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Sport zu ermöglichen, ist unser vorrangiges Ziel und wird hier im Verein bereits toll umgesetzt und gelebt.“ bedanke sich Joachim Fahnemann.
Als Dankeschön für die Förderung übergaben die Spieler Max Lüdeke und Leon Niemerg ein personalisiertes Ehrentrikot an Joachim Fahnemann und Michael Vorderbrüggen. Verbunden war dies mit der Einladung, jederzeit am Training teilzunehmen.

In naher Zukunft wird es erste Spiel- oder Aktionstage sowie ein erstes Turnier in Bonn bei den Landespielen von SO NRW geben. Special Olympics ist der NRW-Landesverband, der weltweit größten, vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. In der heute 5,2 Millionen Athletinnen und Athleten in 174 Ländern vertreten sind.

Bei den Landesspielen können die gelernten Dinge auch praktisch angewandt werden. Spielbetrieb und eine inklusive Liga sind das erklärte Ziel der Anstrengungen des durch die Aktion Mensch geförderten Projektes. Leider gibt es in NRW bisher wenige Vereine. Allerdings zeigt sich hier ein positiver Wandel. So machen sich mit der Unterstützung von Special Olympics, in Kooperation mit dem Landessportbund NRW, immer mehr Vereine auf den Weg, um das Thema Inklusion durch Sport zu fördern.

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Werkstattrat organisiert - Friedenszeichen!

Der Werkstattrat der Freckenhorster Werkstätten beteiligt sich an der Aktion - Friedenszeichen. Hiermit soll ein Zeichen für Frieden und gegen Gewalt in der Ukraine und der ganzen Welt gesetzt werden. Eine schöne Aktion am 12.05.2022. Vielen Dank an alle Beteiligten. 


 

Neue Test- und Quarantäneregelungen

Stand: 05.05.2022

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 05.05.2022 gelten in NRW neue Test- und Quarantäneregelungen.

Die Neuregelung sieht folgende Veränderungen vor:

- War bisher die Freitestung erst am 7. Tag möglich, so kann die Isolierung nun bereits durch einen frühestens am 5. Tag erfolgten negativen Test beendet werden.

- In NRW ist für das Freitesten weiterhin ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich.

- Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach 10 Tagen.

- Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben, für Mitarbeitende in Berufen mit Impfpflicht, (also auch für unsere Angestellten) besteht gleichzeitig ein Tätigkeitsverbot.

- Positiv getestete Personen müssen – wie bisher – ihre engen Kontaktpersonen der letzten 2 Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren.

- Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit muss der Mitarbeitende/Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

- Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr. Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt – Kontakte reduzieren.

- Für enge Kontaktpersonen einer infizierten Person besteht nun auch immunisiert eine tägliche Testpflicht (Nachweis über offizielle Teststelle, Arbeitgebertestung oder Selbsttest) vor Dienstantritt für die Dauer von fünf Tagen. Diese Pflicht wurde am 5. Mai in der Corona-Schutzverordnung ergänzt.

Die Neuregelungen gelten ab dem 5. Mai 2022 auch für Personen, die zu diesem Zeitpunkt schon aufgrund der bisherigen Verordnung in Quarantäne oder Isolation waren. Diese können sich ebenfalls nun frühzeitiger frei testen bzw. die Quarantäne als Kontaktperson beenden.

Masken- und Testpflicht sowie die bestehenden Abstandsregelungen bleiben bestehen. Dies schließt auch das Tragen eines Mundschutzes in unseren Fahrdiensten ein. Bitte nehmen Sie unsere Maßnahmen weiterhin ernst, denn nur so können wir uns und andere schützen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und werde umgehend informieren, wenn es etwas „zu lockern“ gibt.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und ein erholsames Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

 

Imagekampagne Sport und Inklusion - online

„Sport ist kein Privileg!“ Das beweist einmal mehr die Imagekampagne Sport und Inklusion des Landessportbundes gefördert durch die Staatskanzlei des Landes NRW. In insgesamt elf Videoclips wird der inklusiven Sportlandschaft Nordrhein-Westfalens ein Gesicht verliehen. Welche verbindenden Möglichkeiten der organisierte Sport für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen bietet, zeigen Sportlerinnen und Sportler aus zehn verschiedenen Sportarten exemplarisch für viele Weitere.

Um diese Vielfalt zu leben, sollen die Filme gerne aktiv transportiert und kommuniziert werden.

https://youtu.be/ccOsGrykPRU

„Lasst uns gemeinsam etwas bewegen!“ Mit diesen Worten motiviert Stefan Klett, Präsident des Landessportbundes NRW, in einem der Imagefilme. Durch Ihre Unterstützung bei der Bewerbung und Veröffentlichung aller Videoclips können wir diesen Appell gemeinsam in die Tat umsetzen.


 

 

Stand: 04.04.2022

Fortsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auswertung der seit dem 03. April gültigen Corona-Schutzverordnung bleibt es
für unsere Einrichtungen bei den bisher bekannten Regeln und Schutzmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

 

Information

Stand: 17.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute vor 2 Jahren erhielten wir in den Abendstunden die Anordnung der Landesregierung für das Betretungsverbot.

Wer hätte seinerzeit gedacht, dass uns dieses Thema zwei Jahre später immer noch beschäftigt.

Am 19. März laufen viele Regelungen zum derzeit gültigen Infektionsschutzgesetz aus. Aktuell beraten die politischen Gremien über die Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März.

Viele der derzeit gültigen Regelungen sollen nicht mehr bundeseinheitlich gelten. Den Bundesländern ist eine Übergangsfrist bis zum 02. April eingeräumt, entsprechende Regelungen auf lokaler Ebene zu veranlassen.

Einige Bundesländer haben schon angekündigt, dass sie die gelten Regelungen in der Übergangsfrist fortführen werden, NRW hat sich bisher noch nicht dazu geäußert.

Aufgrund dieser unklaren Gesetzeslage werden wir in den Freckenhorster Werkstätten auch in der kommenden Woche alle derzeit geltenden Corona-Schutzregeln beibehalten. D. h., wir werden weiterhin die Testungen durchführen, Abstandhalten und auf die Hygienemaßnahmen achten. Sobald eindeutig geklärt ist, was zukünftig im Land NRW gilt, werden wir unsere Schutzmaßnahmen noch einmal überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Im Augenblick gibt es keine Planungen, einen 4. Impftermin in den Werkstätten durchzuführen. Ich empfehle aber allen, sich bezüglich einer weiteren Booster-Impfung mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen.

Das Kreisgesundheitsamt meldet in dieser Woche einen Höchststand der Infektionszahlen für den Kreis Warendorf. In den Freckenhorster Werkstätten wurden in dieser Woche bisher 32 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet. In einigen Abteilungen sind auch vermehrt Angestellte betroffen, sodass wir hier an einigen Stellen besondere Konzepte entwickeln mussten, um unserem Betreuungsauftrag weiterhin nachkommen zu können.

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in dieser besonderen Situation mit Flexibilität und Einsatzbereitschaft „den Laden am Laufen halten“ sehr herzlich.

Die Ereignisse in der Ukraine sind schrecklich und beschäftigen uns alle sehr. Der Krieg und das große Leid der Menschen hat das Corona-Virus in den Schatten gerückt.

Die hohen Infektionszahlen - auch im Kreis Warendorf - zeigen uns aber, dass die Pandemie noch nicht zu Ende ist und wir diese weiterhin ernstnehmen müssen.

Versuchen wir beides gut im Blick zu haben: die Solidarität und Hilfsbereitschaft für die Opfer des Krieges sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen im Kampf gegen Corona.

Ich wünsche uns wieder eine bessere Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

Karnevalsfeier fällt aus

Die traditionelle Karnevalsfeier in unserer Einrichtung am Freitag (25.02.2022) vor Rosenmontag fällt Corona bedingt leider aus. 

Am Rosenmontag (28.02.2022) ist in diesem Jahr kein Betriebsurlaub.

Mitarbeitende, Beschäftigte und Teilnehmer können selbstverständlich einen Urlaubstag in Anspruch nehmen.

Sturmwarnung NRW

Stand: 16.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichen Anfragen, ob unsere Werkstätten aufgrund der Sturmwarnung für den 17.02.2022 geschlossen werden.

Unsere Werkstätten sind geöffnet.

Wir möchten aber darauf hinweisen, dass es eventuell zu Verzögerungen oder Ausfällen in unseren Fahrdiensten kommen kann,
falls der Transfer aufgrund einer Gefährdung ausgesetzt werden muss.

Die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrdienste werden Sie in einem solchen Fall kurzfristig informieren.

Beschäftigte/Teilnehmer, die vorsorglich lieber zuhause bleiben möchten, können selbstverständlich einen Urlaubstag in Anspruch nehmen.

 

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

Umgang mit Kontaktpersonen

Umgang mit Kontaktpersonen

Stand: 31.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben ein Schema erstellt, aus dem ersichtlich ist, wie mit positiven Fällen in unseren Werkstätten verfahren werden soll.

In der vergangenen Woche hat es in den Standorten der Werkstätten insgesamt 25 positive Corona Schnell- und Selbsttests gegeben. In 3 Fällen wurden die Positivtestungen nicht durch einen PCR-Test bestätigt.

Auch heute Morgen gab es wieder positive Schnelltests. Entsprechend dem abgebildeten Schema (hier clicken) werden diese Fälle von uns bearbeitet.

Bitte achten Sie auch im häuslichen Bereich auf Symptome und treten Sie den Weg zur Arbeit nur symptomfrei an. Vielen Dank. 

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

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Special Olympics World Games 2023 - Berlin

Die Special (Speziellen) Olympics (Olympischen) World Games (Weltspiele) sind die weltgrößte inklusive Sportveranstaltung.

Tausende Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung treten miteinander in verschiedenen Sportarten und Wettbewerben an.

Stattfinden werden diese Spiele vom 17. bis 24. Juni 2023 in Berlin - und
damit erstmals in Deutschland. https://www.berlin2023.org

Bevor die Sportler mit den Wettkämpfen in Berlin starten, wird jedes Nationenteam – insgesamt werden 170 verschiedene Nationenteams erwartet - von einer Kommune in Deutschland in der Host-Town (Gastgeberstadt) empfangen. Die Gastgeberstädte gestalten
den viertägigen Aufenthalt der Sportler dabei nach ihren Vorstellungen und lokalen Gegebenheiten.

Seit Mittwoch ist klar, die Stadt Warendorf wird eine von mehr als 170 Gastgeberstädten und Kommunen im Host Town Projekt sein.

Herzlichen Glückwunsch!!!

Wir freuen uns auf dieses gemeinsame Projekt. 


 

Bewerbungsvideo der Stadt Warendorf mit Partnern: 


 

Besucherregelung -  2G Plus!

Stand: 28.01.2022

Liebe Besucher*innen, 

in unseren Einrichtungen gilt die 2G Plus Regelung. Eintritt haben somit nur geimpfte oder genesene Besucher*innen mit negativem Testnachweis.

Zu einer Kontrolle sind wir aufgrund der gültigen Corona-Schutzverordnung verpflichtet. Wir bitten Sie, sich an der jeweiligen Zentrale  anzumelden und die entsprechenden Dokumente bereitzuhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freckenhorster Werkstätten GmbH

Gesetzlichen Vorgaben zu den Corona-Testungen

Stand: 14.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

alles Gute für das neue Jahr. Vor allem viel Gesundheit!

Wir sind in unseren Einrichtungen mit werkstattweiten Testungen an allen Standorten in das neue Jahr gestartet und von den durchführten Testungen in den ersten Tagen des Jahres waren nur ganz wenige positiv.

Die Corona-Schutzmaßnahmen haben sich erneut verändert, dies betrifft insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zu den Corona-Testungen.

Über die organisatorische Umsetzung der Maßnahmen in unseren Einrichtungen möchten wir Sie kurz informieren:

1.     Die tägliche Testpflicht für nichtgeimpfte Beschäftigte/Teilnehmer bleibt bestehen. Die Testungen dieses Personenkreises werden durch unsere Testteams in den Einrichtungen durchgeführt. Testzertifikate anerkannter Bürgerteststellen können ebenfalls zur Vorlage gebracht werden.

Für nichtgeimpfte Beschäftigte/Teilnehmer im Fahrdienst ist es erforderlich, dass diese an ihrem ersten Arbeitstag in jeder neuen Woche – vor Antritt der Beförderung – ein Testzertifikat einer Bürgerteststelle vorlegen.

2.     Für geimpfte Beschäftigte/Teilnehmer gilt eine Testpflicht zweimal pro Woche. Diese Testungen werden in den jeweiligen Gruppen - mit Unterstützung der Gruppenleitungen durchgeführt.

Beschäftigte/Teilnehmer, die eigenverantwortlich die Schnelltests durchführen können, erhalten von ihren Gruppenleitungen Schnelltests und das Formular „Selbsttestbestätigung“ ausgehändigt. Die Selbsttestbestätigung ist dann zweimal wöchentlich beim jeweiligen Gruppenleiter abzugeben.

In den Förder- und Betreuungsbereichen sowie in den Seniorenbereichen werden die Schnelltestungen weiterhin 2mal wöchentlich durch unsere Test-Teams durchgeführt.

Die Ausstellung von Testzertifikaten bei Selbsttests ist nicht möglich.

Mit freundlichem Gruß

(Antonius Wolters)
Geschäftsführer

Information zur Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes

Stand: 17.12.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber hat in der vergangenen Woche einige Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes vorgenommen, über die ich Sie an dieser Stelle kurz informieren möchte.

Bis zum Jahresende werden wir unser bisheriges Testkonzept weiterführen. Teilnehmer des Fahrdienstes werden verpflichtet, während der Fahrt eine FFP2-Maske zu tragen. Geben Sie diese Bitte entsprechend in Ihren Gruppen heraus.

Die erste Arbeitswoche im Januar beginnt mit Pflichttests für nichtgeimpfte Mitarbeitende und Beschäftigte/Teilnehmer. Des Weiteren planen wir ein Testangebot für Urlaubsrückkehrer, ähnlich wie nach dem Sommerurlaub.

Nichtgeimpfte Fahrdienstteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie für den ersten Arbeitstag ein Testzertifikat einer Bürgersteststelle benötigen, um am Fahrdienst teilnehmen zu können. Das Formular wird über den Sozialen Dienst zur Verfügung gestellt.

Nach jetzigem Stand gibt es eine Testpflicht auch für alle geimpften und genesenen Mitarbeitenden und Beschäftigten. Diese Tests müssen aber nicht zwingend am ersten Arbeitstag durchgeführt werden. Über die genaue Ausgestaltung der Tests für geimpfte Personen werden wir in der ersten Januarwoche – unter Berücksichtigung der dann geltenden Standards - informieren.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Impfpflicht für die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätigen Personen bestimmt. Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht auf das pädagogische Personal, sondern auf alle Mitarbeitenden – aber nicht die Beschäftigten und Teilnehmer.

Ich wünsche Ihnen einen schönen 4. Advent.

Mit freundlichen Grüßen 

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Information - Testungen

Stand: 03.12.2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

mittlerweile liegen uns einige Klarstellungen zum neuen Infektionsschutzgesetz vor, deren Auswirkungen für unsere Einrichtungen ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen möchte:

Das Ministerium für Arbeit und Soziales NRW (MAGS) hat klargestellt, dass Werkstätten die allgemeinen 3G-Regelungen aus dem §28b, Abs. 1 zu beachten haben.

Das bedeutet:

Die Werkstätten dürfen nur durch geimpfte, genesene oder getestete Personen betreten werden. Die zugrundeliegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen. (Ein PCR-Test würde auch 48 Stunden anerkannt.)

Entsprechend der Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens 2mal pro Woche einen Test anzubieten.

Ab dem kommenden Montag, 06.12.2021 gilt deshalb folgende Testregelung im Haus:

Ungeimpfte Beschäftigte werden entsprechend den Empfehlungen des MAGS an jedem Anwesenheitstag morgens, direkt vor Arbeitsantritt durch die Werkstätten getestet.

Ungeimpfte Mitarbeiter*innen haben Anspruch auf 2malige Testung pro Woche – diese werden nur dienstags und donnerstags angeboten. An den anderen 3 Tagen ist an der jeweiligen Teststelle der Freckenhorster Werkstätten ein aktuelles Testergebnis einer anerkannten Bürgerteststelle vorzulegen – ein Selbsttest ist nicht ausreichend!

Die Vorlage des Testzertifikats wird von den Testern in unserem EDV-System dokumentiert. Ohne Einhaltung dieses Verfahrens darf der Arbeitsplatz nicht betreten werden.

Über die beschrieben Maßnahmen ist die Mitarbeitervertretung in Kenntnis gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen 

 

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Infektionsschutzgesetzt (IfSG)

Stand: 26.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das neue Infektionsschutzgesetzt (IfSG) hat nicht nur uns in dieser Woche auf Trab gehalten. Auch auf Ebene der Spitzenverbände und Ministerien wurde um die korrekte Auslegung der Regelungen gerungen.

Leider liegen uns die endgültigen Verordnungen in schriftlicher Form zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Für unsere Einrichtung bleibt es deshalb bis auf weiteres bei den Regelungen aus meiner Nachricht vom 23.11.2021.

Einzelne Anfragen erreichten uns zu den Regelungen am Montagmorgen. Deshalb hier folgende Ergänzung:

Nach §28b des IfSG ist das Betreten der Arbeitsstätte für ungeimpfte Personen auch ohne Testnachweis erlaubt, wenn unmittelbar vor Arbeitsbeginn ein Testangebot des Arbeitgebers wahrgenommen wird. Für den kommenden Montag werden wir von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen, dies gilt auch für die Teilnahme am Fahrdienst.

Weitere Fragen erreichten zum Umgang mit Besuchern.

Auch hier gilt weiterhin die bereits seit September geltende 3G-Regelung. Auch in diesem Fall ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die Werkstätten zu den Einrichtungen gehören, für die 2Gplus zum Tragen kommen muss.

Sobald uns die zuständigen Ministerien mehr Klarheit geben, werde ich Sie dazu weiter informieren.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames, gesundes Wochenende und einen schönen 1. Advent.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Booster Impfung

Stand: 25.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie alle mitbekommen haben, hat es bei der Auswahl des Impfstoffes für die Auffrischungsimpfungen eine Empfehlung des amtierenden Gesundheitsministers gegeben, die aussagt, dass hauptsächlich der Impfstoff von Moderna zu verwenden ist.

Deshalb werden die Ärzte an den Impfterminen in Beckum und Freckenhorst diesen Impfstoff für die über 30jährigen verwenden.

Die Impfung der unter 30jährigen soll laut Empfehlung der STIKO mit BioNTech erfolgen.

Die Wahl des Impfstoffes ist abhängig von der Altersgrenze und lässt keine anderen Auswahlkriterien zu.

Wir sind sehr froh darüber, unseren Mitarbeitenden und Beschäftigten dieses Impfangebot machen zu können und freuen uns über die guten Anmeldezahlen für die Booster-Impfung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Neureglung des Infektionsschutzgesetzes

Stand: 23.11.2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

entsprechend der Neureglung des Infektionsschutzgesetzes gelten ab Mittwoch, 24.11.2021 in den Einrichtungen der Freckenhorster Werkstätten folgende Regelungen:

Teilnehmer*innen, Beschäftigte, Mitarbeiter*innen, die nicht geimpft sind oder deren Impfstatus uns nicht bekannt ist, müssen täglich ein negatives Testzertifikat vorweisen. Dieses Zertifikat kann durch die Teilnahme an einem Test in der Werkstatt erbracht werden. Gültig ist auch ein Zertifikat einer anerkannten Bürgertestungsstelle. Die durchgeführten Schnelltests dürfen bei Betreten der Einrichtung nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die Testungen in den Werkstätten werden an den Standorten durchgeführt und dokumentiert. Dies betrifft auch die Kontrolle der extern durchgeführten Testzertifikate.

Da sich ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer testen lassen, um nicht selbst gegen eine (bußgeldbewehrte) Verbotsnorm zu verstoßen, deren Adressaten sie sind, steht ihr eigenes Interesse an der Testung im Vordergrund. Ich gehe daher davon aus, dass die Testverpflichtung wahrgenommen wird.

Die o.a. Regelung gilt vorerst bis zum 29.11.2021. Über die nachfolgenden Regelungen ab dem 30.11.2021 werden wir Sie informieren. Zurzeit laufen noch Gespräche zwischen den Ländern, Spitzenverbänden und dem BMAS zur Fragestellung der praktischen Umsetzung. Es ist also noch mit Veränderungen zu rechnen.

Davon unabhängig werden selbstverständlich weiterhin anlassbezogene Testungen in unseren Einrichtungen durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie beim BMAS (hier klicken) .

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

SOD - Stadt Warendorf - Bewerbung

Host Town für die Special Olympics 2023 in Berlin

Caritasverband unterstützt Bewerbung der Stadt Warendorf

„Unsere Heimat für echte Champions“ heißt das Motto der Special Olympics World Games. Die Weltspiele für Menschen mit und ohne Behinderung werden 2023 in Berlin stattfinden. Das „Host Town Programm“ der Special Olympics ist ein einzigartiges Projekt, mit dem die internationalen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland willkommen geheißen werden. 170 internationale Delegationen nehmen an den Special Olympics World Games teil. Doch bevor sie nach Berlin kommen, wird jedes Nationenteam von einer Kommune in Deutschland empfangen.

„Eine Kommune davon soll Warendorf sein“, so wünscht es sich die Stadt Warendorf mit Bürgermeister Peter Horstmann. Der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf unterstützt dieses Vorhaben. Neben einer offiziellen, schriftlichen Bewerbung samt Motivationsschreiben war auch ein Bewerbungsvideo gefordert.

An der Produktion des Videos waren das Sportamt Warendorf, der Caritasverband, die Lebenshilfe Warendorf, die Heinrich-Tellen-Schule, die Freckenhorster Werkstätten und das DRK Warendorf beteiligt. An mehreren Tagen wurden die Szenen an unterschiedlichen Drehorten in Warendorf aufgenommen. Das Ergebnis ist auf dem YouTube des Caritasverbandes zu sehen. Für die Protagonisten und Mitwirkenden war die Produktion des Videos jetzt schon ein Erfolg, da bereits der Aufnahmeprozess mit viel Freude und Engagement verbunden war. Die Bekanntgabe der Host Towns erfolgt im Dezember 2021. Bis dahin heißt es also: Daumen drücken!

Hier geht es zum Video (klicken).

mehr erfahren

Auffrischungsimpfung 

Stand: 16.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den geplanten Auffrischungsimpfungen können wir heute folgende Informationen geben:

  • An den Standorten in Ahlen haben die Impfungen bereits begonnen.
  • An den Standorten Freckenhorst und Beckum sind die Impfungen Anfang Dezember geplant.

Der ursprünglich angekündigte Impfstoff von Moderna wurde in der vergangenen Woche von der STIKO nur noch eingeschränkt empfohlen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, soll bei den Auffrischungsimpfungen in den Werkstätten nur ein Impfstoff verwendet werden. Der Impfstoff von BioNTech ist ebenfalls ein mRNA Impfstoff und wird uneingeschränkt durch die STIKO empfohlen. Deshalb wird er nun bei uns zum Einsatz kommen.

Dies entspricht den Empfehlungen unserer Betriebsärztin sowie der niedergelassenen Ärzten*innen, die in unseren Einrichtungen die Auffrischungsimpfungen durchführen werden.

Weitere Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier (bitte klicken):

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Info - Auffrischungsimpfung

Stand: 12.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mitgeteilt, planen wir in Zusammenarbeit mit örtlichen Hausärzten*innen die Durchführung einer Corona-Auffrischungsimpfung innerhalb der Werkstätten.

Ursprünglich war diese mit dem Impfstoff von Moderna geplant. Aufgrund der aktuellen Empfehlungen der STIKO wird nun auch der ebenfalls mRNA basierende Impfstoff von BioNTech zum Einsatz kommen. Ob dies für alle oder nur für die unter 30-jährigen gilt ist noch in Klärung.

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren und diese hier veröffentlichen.

Bei den Terminierungen sind wir auf die Kapazitäten der Hausärzte*innen angewiesen. An einigen Standorten wurde bereits mit Auffrischungsimpfungen begonnen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Corona-Auffrischungsimpfungen

Info an alle Beschäftigten, Teilnehmer*innen, Angehörigen und Betreuer sowie Mitarbeiter*innen innerhalb der Freckenhorster Werkstätten

Stand: 08.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Woche haben wir von der Kassenärztlichen Vereinigung die Zusage erhalten, dass in unserer Einrichtung für Beschäftigte, Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen Corona-Auffrischungsimpfungen mit dem Impfstoff Moderna angeboten werden sollen.

Die Auffrischungsimpfung sollte bei Ihnen frühestens 6 Monate nach der 2. Impfung stattfinden. Wenn Ihre 2. Impfung also erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgt ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf.

Sollten Sie an einer Auffrischungsimpfung interessiert sein und die o.g. Kriterien für eine 3. Impfung erfüllen, teilen Sie uns dies bitte auf dem beiliegenden Formular (hier klicken) bis zum 12.11.2021 verbindlich mit.

Bei der Auffrischungsimpfung sind keine ausführlichen Impfunterlagen erforderlich. Es reicht die Vorlage des Impfausweises und die Abgabe der persönlichen Gesundheitskarte der jeweiligen Krankenkasse.

Da die Bestellung des Impfstoffes ca. 14 Tage vor dem Impftermin erfolgen muss, würden die Impfungen vermutlich Anfang Dezember stattfinden. Alle angemeldeten Personen werden vorab von uns eine entsprechende Terminbestätigung erhalten.

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

3G-Regel

Stand: 10.09.2021

Ab sofort gilt für Besucher in allen Einrichtungen der Freckenhorster Werkstätten die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet). Bitte melden Sie sich stets an der jeweiligen Zentrale / am jeweiligen Eingang an und halten einen entsprechenden Nachweis zur Kontrolle bereit. Sollte dieser Nachweis nicht vorliegen, können wir Ihnen leider keinen Zutritt gewähren. Vielen Dank.

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Werkstätten sind einmalig. Und wichtig.

Mit der Kampagne „Mehr als ein Job“ will die BAG WfbM über die Leistung von Werkstätten für behinderte Menschen informieren. Beherzt und engagiert.

 

Hier geht es zur Kampagne: https://werkstatt-ist-mehr.de

 

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Faktenblatt COVID 19 - Impfung

Stand: 25.08.2021

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat das Faktenblatt zum Thema COVID-19-Impfung aktualisiert.

Die Faktenblätter fassen kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu einer Impfung zusammen. Darüber hinaus können die Informationsblätter im Aufklärungsgespräch als wichtige Informationsquelle oder auch Hand-out genutzt werden, um auch Patientinnen und Patienten durch entsprechende Infografiken verständlich und ansprechend über die Impfung zu informieren. Das aktuelle Faktenblatt finden Sie hier:  RKI - Info

 

Maßnahmen nach Betriebsurlaub

Stand: 12.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung vom 30. Juli hat  die Landesregierung die Maßnahmen zur Testung von Urlaubsrückkehrern verlängert.

Es bleibt deshalb bei den mit Rundschreiben vom 16. Juli angekündigten Testmaßnahmen. (siehe unten) 

Sollten Sie Ihren Urlaub im Ausland verbracht haben, beachten Sie bitte auch die seit dem 1. August geltenden Corona-Einreiseregeln der Bundesregierung.

Demnach gilt für Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, grundsätzlich eine vierzehntägige häusliche Quarantäne.

Auch für Reisende, die aus Hochrisikogebieten nach Deutschland kommen, gilt eine Quarantänepflicht - allerdings von maximal zehn Tagen. Sie kann jedoch durch bestimmte Nachweise verkürzt werden.

Einreisende aus allen anderen Gebieten im Ausland müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.

Eine aktuelle Übersicht der Risikogebiete finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Ich wünsche Ihnen noch ein paar schöne und erholsame Urlaubstage und freue mich auf ein gesundes Wiedersehen.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters 
- Geschäftsführer -

Eintrittskarten_Benefiz_08_2021

Handball Inklusiv - Benefizspiel - Ahlener SG

Ein großes Schmankerl wartet am Samstag, 14. August 2021, auf alle Handball-Fans im Münsterland, dann kommt um 18 Uhr der amtierende Pokalsieger TBV Lemgo Lippe zu einem Benefizspiel in die Ahlener Friedrich-Ebert-Halle.

Karten zum Einheitspreis von zehn Euro gibt es ab sofort in der Vereins-Geschäftsstelle, Otto-Schott-Straße 10, 59227 Ahlen im Sportpark Nord.  www.hlz-ahlen.de

Der Erlös aus diesem Benefizspiel geht an das wahrscheinlich erste inklusive Handball-Team in NRW, das das HLZ Ahlener SG zusammen mit den Freckenhorster Werkstätten aufbaut und das von der Aktion Mensch unterstützt wird.

Auch die Handballer aus dem Team Inklusiv präsentieren vor dem Spiel gegen Lemgo Lippe ihr Können.

mehr erfahren

Stand: 20.07.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung verpflichtet Arbeitnehmer*innen, am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub – unabhängig vom Urlaubsort – zur Vorlage eines negativen Corona-Testes.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Aus diesem Grund werden wir am 16.08.2021 - dem ersten Arbeitstag nach dem Betriebsurlaub - an allen Standorten die Durchführung dieser Schnelltests anbieten.

Alternativ kann auch ein negatives Testzertifikat aus einer anerkannten Bürgerteststelle vorgelegt werden. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Die entsprechenden Vorgaben des Landesarbeitsministeriums finden Sie hier. 

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bieten die Freckenhorster Werkstätten auch geimpften/genesenen Personen einen Schnelltest in den ersten Tagen nach dem Betriebsurlaub an.

Sowohl die MAV als auch der Werkstattrat sind über die vorgeschriebenen Testungen sowie die Abläufe informiert und haben keine Einwände zur Vorgehensweise.

Unsere Beschäftigten und Teilnehmer*innen werden mit einem entsprechenden Rundschreiben informiert. Dieses wird über den Sozialen Dienst zur Verfügung gestellt.

Wir bitten Sie, sich zum Ende des Betriebsurlaubes kurz auf unserer Homepage zu informieren. Sollte es aktuellere Regelungen geben, würden wir diese spätestens zum 13. August veröffentlichen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub und eine erholsame Zeit.

Kommen Sie gesund und „negativ“ wieder.

 

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Rundschreiben vom 16.07.2021

Erneute Verlängerung bis 18. Juni

Stand: 01.06.2021 - Info vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

zwischenzeitlich wurde die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM alsbald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb bei vielen WfbM nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern; die weiteren Überlegungen werden kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt. Dabei werden dann auch Organisationszeiten Berücksichtigung finden.

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.

Schönen Feier- & Brückentag

Erneute Verlängerung 

Stand: 21.05.2021 - Info vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Noch ist uns keine Verlängerung der Corona-Betreuungsverordnung NRW bekannt.

Da aber ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) weiterhin nicht zu erwarten ist und eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb nicht organisierbar ist, haben sich die Landschaftsverbände entschieden, die Corona-Regelungen um zwei Wochen bis zum 6. Juni 2021 zu verlängern. 

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.

Frohe Pfingsten!

 

Vor einem Jahr: Aufhebung des Betretungsverbotes und schrittweise Öffnung. Siehe Meldung vom 12.05.2020.

Verlängerung der Corona-Regelungen für WfbM bis zum 21. Mai 2021

Stand: 05.05.2021

Die Corona-Betreuungsverordnung NRW wurde bis zum 21. Mai 2021 verlängert. Ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist weiterhin nicht zu erwarten. Gleichwohl ist die sogenannte dritte Welle der Corona-Pandemie noch nicht gebrochen.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verlängert daher seine Regelungen in Absprache mit dem MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und dem Landschaftsverband Rheinland zunächst ebenfalls bis zum 21. Mai 2021. 

So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.

Schöne Ostertage 

Stand 01.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, 

vor einer Woche wurden in unseren Einrichtungen Werse-Technik, Vatheuershof und der Hauptstelle insgesamt 1.790 Personen gegen Corona geimpft.

Damit sind wir einen sehr großen Schritt im Kampf gegen den Virus weiter. Für die Möglichkeit, die Impfungen in unseren Werkstätten durchführen zu können bin ich sehr froh, da die zwingend erforderlichen Impfungen in den Impfzentren so schnell nicht hätten umgesetzt werden können.

Die Zweitimpfungen werden in 6 Wochen stattfinden. Über die genaue Terminierung werden Sie rechtzeitig vorher informiert.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass an diesen Terminen keine Erstimpfungen durchgeführt werden, sondern nur diejenigen geimpft werden können, die bereits ihre erste Impfung in den Freckenhorster Werkstätten erhalten haben.

Beschäftigte und  Teilnehmer*innen, die das Impfangebot in unseren Werkstätten nicht wahrnehmen konnten, wenden sich am besten an ihren Hausarzt, um eine ärztliche Bescheinigung für das Impfzentrum zu erhalten. 

Mitarbeiter*innen stellen wir gern eine Arbeitgeberbescheinigung aus, mit der dann auch eine Impfung im Impfzentrum des Kreises möglich ist.

Jetzt aber steht erst einmal das Osterfest vor der Tür.

Ostern lehrt uns, von dem zu träumen, was noch nicht ist, aber sein könnte. Und nicht alles, aber doch manches wird wahr, wenn wir anfangen, es für möglich zu halten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest und eine gute freie Zeit.

Ihr

Antonius Wolters

- Geschäftsführer -

Erfolgreiches Wochenende - 1. Impfangebot

Stand: 27.03.2021 - 20:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute können wir Ihnen die erfreuliche Nachricht übermitteln, dass wir am vergangenen Freitag und Samstag an unseren drei Standorten in Ahlen, Beckum und Freckenhorst allen Beschäftigten und Angestellten der Freckenhorster Werkstätten sowie weiteren Einrichtungen der Eingliederungshilfe aus dem Caritasverband im Kreisdekant Warendorf e.V. die erste Impfung erfolgreich anbieten konnten.

Die Impfbereitschaft war sehr groß und wir sind sehr glücklich, dass alle Anstrengungen und Vorbereitungen sich gelohnt haben. So haben wir an drei Standorten in mehreren  Schichten mit vielen Helfern insgesamt 1790 Impfungen anbieten und unterstützen können.

Mit den Impfungen bekommen wir ein weiteres Stück Sicherheit in unseren (Arbeits-) Alltag.

Den genauen Termin für die zweite Impfung werden wir Ihnen, wie bei der Erstimpfung, rechtzeitig persönlich mitteilen.

An dieser Stelle möchte ich mich nochmal bei allen Beteiligten, die zu diesem Teilerfolg (im Kampf gegen die Pandemie) beigetragen haben, sehr herzlich bedanken.

Bleiben Sie gesund und munter.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Antonius Wolters

- Geschäftsführer -

2. Infoschreiben - Impfangebot innerhalb der WfbM

Stand: 19.03.2021

An alle Beschäftigten, Teilnehmer, Angehörigen und Betreuer sowie Mitarbeiter*innen der Freckenhorster Werkstätten


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten bereits darüber informiert, dass die Kassenärztliche Vereinigung NRW den Beschäftigten/Teilnehmern*innen und Mitarbeiter*innen in unseren Einrichtungen ein Impfangebot macht.

Heute teilen wir Ihnen mit, dass die Impfungen in unseren Standorten Werse-Technik gB, Vatheuershof und Hauptstelle kurzfristig stattfinden werden.

Ihnen wurden bereits Impfunterlagen ausgehändigt, die nun noch durch ein neues Formular ergänzt werden müssen, da der Impfstoff Moderna sein wird. Dieses Formular erhalten Sie hier als Download-Datei (bitte klicken).

Am Montag können wir Ihnen dieses Formular auch in der Werkstatt aushändigen.

Sollte Sie die Impftermine in den Werkstätten nicht wahrnehmen können, besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit der Impfung in einem Impfzentrum. Auf Wunsch erhalten Sie dann von uns die dafür notwendige Arbeitgeberbescheinigung.

Um Ihnen einen Termin anbieten zu können, benötigen wir die von Ihnen vollständig ausgefüllten, aktuellen Formulare umgehend und unterschrieben zurück.

Wir hoffen, dass wir Ihnen Mitte der kommenden Woche den genauen Impftermin mitteilen können.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Impfungen in den Freckenhorster Werkstätten

Stand: 17.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Augenblick erreichen uns viele Anfragen zur weiteren Impfplanung.

Was wir wissen:

Im Augenblick können wir keine Impftermine benennen. Wir sind auf Rückmeldungen des Impfzentrums angewiesen. Sobald diese vorliegen, werden wir entsprechend planen und informieren.

Was wir nicht wissen:

Ob der von der Landesregierung erwähnte Ersatzimpfstoff für unsere Einrichtung zur Verfügung gestellt wird und wenn ja, zu welchem Termin und in wie vielen Einheiten.

Mit freundlichen Gruß

 

Impfangebot pausiert

Stand: 16.03.2021

Sehr geehrter Damen und Herren, 

wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, setzt die Bundesregierung vorsorglich und vorübergehend die Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca aus. 

Dies bedeutet für uns eine Verschiebung des geplanten Impfangebotes innerhalb der Werkstätten. Nach Rücksprache mit dem Impfzentrum und der Kassenärztlichen Vereinigung steht auch kurzfristig leider kein alternativer Impfstoff für eine Impfung in den Werkstätten zur Verfügung. 

Unsere gemeinsamen Anstrengungen werden jedoch nicht vergebens sein. „Die Planungen der Standorte bleiben natürlich auch für andere Zeitpunkte, gut und wertvoll.“, so die Rückmeldung der kassenärztlichen Vereinigung.

Bitte planen Sie also weiterhin mit einem Angebot innerhalb der Einrichtung, allerdings nicht schon am kommenden Wochenende.

Wir müssen derzeit abwarten und werden Sie rechtzeitig über das weitere Vorgehen informieren. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Gruß

Ihr

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Impfangebot innerhalb der WfbM

Stand 09.03.2021

Infoschreiben alle Beschäftigten, Teilnehmer, Angehörigen und Betreuer
sowie Mitarbeiter*innen der Freckenhorster Werkstätten

Sehr geehrte Damen und Herren, 

heute wenden wir uns mit der guten Nachricht an Sie, dass es im März 2021 eine COVID19-Impfmöglichkeit in den Freckenhorster Werkstätten für Beschäftigte, Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen geben wird.

Dieses Angebot der Erst- und Zweitimpfung ist selbstverständlich freiwillig und wird durch die „Kassenärztliche Vereinigung NRW“ organisiert und durchgeführt. Die Werkstätten übernehmen die Vorbereitung und unterstützen bei der Durchführung vor Ort.

Impfungen in den Werkstätten sind leider nur freitags und samstags möglich, da die mobilen Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung zu unseren regulären Arbeitszeiten nicht zur Verfügung stehen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ausschließlich die Klient*innen und Mitarbeiter*innen der WfbM geimpft werden können. Für Angehörige und Betreuer gilt dieses Angebot leider nicht.

Zur Vorbereitung und Durchführung sind einige formelle Angaben notwendig. Mit diesem Schreiben überreichen wir Ihnen daher ein Aufklärungsmerkblatt sowie Informationsblatt für die impfberechtigten Personen zum Datenschutz. Lesen Sie sich diese Informationen bitte sorgfältig durch.

Bei Interesse am Impfangebot bringen Sie uns bitte das Aufklärungsmerkblatt mit dem ausgefüllten Anamnese-Bogen und der Einwilligungserklärung umgehend zurück. Die Abfrage „Impf-Interesse“ geben Sie bitte in jedem Fall an uns zurück.

Wir freuen uns, dass ein Impfangebot in unserer Werkstatt durchgeführt werden kann und Ihnen dadurch der Weg zur Corona-Schutzimpfung erleichtert wird.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Antonius Wolters
- Geschäftsführer - 

Reihentestungen - PoC - Antigen-Test

Stand: 26.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 14 Tagen habe ich Sie – am Ende einer schneereichen Woche – an dieser Stelle über den Beschluss der Landesregierung zu Reihentestungen in Werkstätten informiert.

Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass die Reihentestungen in dieser Woche begonnen haben und wir bis zum Freitagmittag rd. 1.100 Tests durchgeführt haben.

Bisher waren alle Tests negativ, was umso erfreulicher ist.

Innerhalb weniger Tage ist es uns Dank der vielen engagierten Mitarbeiter*innen gelungen, unsere Testteams personell aufzustocken. Mitarbeiter*innen, die bisher lediglich anlassbezogene Testungen durchgeführt haben, konnten dadurch hervorragend unterstützt und entlastet werden.

Bei allen, die sich ganz selbstverständlich für diese Aufgabe gemeldet haben, bedanke ich mich sehr herzlich. Ohne diesen persönlichen Einsatz wäre es uns nicht gelungen, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Bisher ist nicht abzusehen, wie lange wir die wöchentlichen Reihentestungen durchzuführen haben. Ich hoffe, dass Reihentestungen nicht in den nächsten Monaten zum Alltag in unseren Einrichtungen gehören werden und sich die allgemeine Pandemie-Situation entspannt. 

Zum Thema Impfung in den Werkstätten kann ich Ihnen leider noch keine konkreten Angaben machen. Es gibt weiterhin positive Signale aus der Politik, aber es ist noch nichts konkret. Sobald dies der Fall ist, werde ich Sie umgehend informieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes, erholsames Wochenende. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
- Geschäftsführer - 

Betreten unserer Einrichtung nur nach negativem PoC-Antigen-Test

Stand: 18.02.2021

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen der externen Kranken-, Physio- und Ergotherapie-Praxen sowie Mitarbeiter*innen der Hilfsmittelversorger,

mit der aktuellen Verordnung der Landesregierung NRW sind auch wir in den Werkstätten aufgefordert, ab sofort Regeltestungen (einmal wöchentlich) aller Beschäftigten/Teilnehmer und Mitarbeiter*innen vorzunehmen.

Des Weiteren müssen alle Besucher*innen, die im Kontakt zu unseren Beschäftigten/Teilnehmern stehen, in diese Vorgehensweise mit einbezogen werden.
Resultierend hierzu bitten wir um eine schriftliche Mitteilung Ihrerseits darüber, wenn Sie bereits in Ihren Praxen/Firmen regelmäßige (mindestens einmal wöchentlich) PoC-Antigen-Testungen vornehmen.

Mit Ihrer schriftlichen Zusage, dass Sie regelmäßige Testungen vornehmen, ist das Betreten unserer Einrichtungen weiterhin möglich.

Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir verpflichtet, Sie vor Betreten unserer Einrichtungen einem Schnelltest zu unterziehen. Hierfür wäre es dann erforderlich, Ihre Besuche in unseren Einrichtungen so zu terminieren, dass die Durchführung des Schnelltestes vor dem Betreten möglich ist.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu unseren Sozialen Diensten auf, um die Termine in unseren Einrichtungen entsprechend neu zu organisieren.

Mit der Durchführung der Testungen in unseren Einrichtungen wird geschultes Fachpersonal beauftragt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichem Gruß


Antonius Wolters
- Geschäftsführer - 

Durchführung von PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) in unserer Einrichtung

Stand 16.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Nachricht möchten wir Ihnen einige Informationen zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) in unserer Einrichtung geben.

Die Werkstätten sind durch die Neuregelung der Corona-Testungsverordnung verpflichtet,

- Teilnehmer, Beschäftigte und Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche zu testen.
- Teilnehmer und Beschäftigte bei Rückkehr nach Krankheit, Urlaub, Heimarbeit, …

zu testen.

Darüber hinaus werden wir auch weiterhin anlassbezogene Schnelltests (z.B. bei Kontaktpersonen oder unklaren Beschwerden wie Husten, Fieber, …) durchführen.

Mit der Durchführung von Testungen wird geschultes Fachpersonal beauftragt. Die Einweisung des Fachpersonals in die Testanwendung erfolgt durch die Betriebsärztin der Freckenhorster Werkstätten gGmbH.

Die Einwilligung zur Testung erfolgt bei Mitarbeiter/-innen und Beschäftigte durch mündliche Zustimmung.

Sollten Sie als gesetzliche Betreuer Bedenken gegen diese Vorgehensweise haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Sozialen Dienst auf.

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Fahrdienste im "Corona-Normalbetrieb"

Stand: 12.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Ende der schneereichen Woche möchte ich Ihnen noch aktuelle Informationen übermitteln.

Für den kommenden Montag, 15.02.2021 haben wir die Fahrdienste im Normalbetrieb geplant, da in diesem Jahr Rosenmontag – und damit der Betriebsurlaub - ausfällt.

Selbstverständlich rechnen wir damit, dass es an einigen Stellen im Fahrdienst noch nicht so gut funktionieren kann und Beschäftigte nicht abgeholt werden können bzw. mit Verspätung unsere Einrichtungen erreichen werden. Beschäftigten, die witterungsbedingt in dieser Situation ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen können, wird dafür kein Urlaub abgezogen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass in Ihrem häuslichen Umfeld die Zufahrten für den Fahrdienst freigeräumt sind. Sollte keine Abholung möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Fahrdienst und Ihren Sozialen Dienst.

In der kommenden Woche werden alle Beschäftigten/Teilnehmer mit jeweils zwei FFP2-Masken (pro Woche) ausgestattet, die für die Fahrt zur Werkstatt genutzt werden sollen. Am Arbeitsplatz soll weiterhin ein MNS getragen werden, dieser wird weiterhin wie bisher ausgehändigt.

Im Augenblick liegt uns noch keine Rückmeldung des LWL vor, aber wir gehen davon aus, dass dieser sich dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz anschließen wird und die Maßnahmen für die Werkstätten ebenfalls bis zum 07.03.2021 verlängert.

Schon beschlossen hat die Landesregierung, dass für Beschäftigte/Teilnehmer und Mitarbeiter*innen in den Werkstätten Corona-Schnelltestungen durchzuführen sind. Da hier die Bewohner*innen von Wohnheimen aufgrund eigener Testungen nicht zu berücksichtigen wären, betrifft dies in unsere Einrichtung rd. 1.300 Testungen.

Über den Start der Schnelltestungen werden wir Sie gesondert informieren. Sie werden ein entsprechendes Rundschreiben erhalten, das Sie bezüglich der Testungen aufklärt.

Et hätt noch immer jot jejange und et kütt wie et kütt. 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein sonniges Schneewochenende und ein dreifaches Freckenhorster Werkstätten Helau – Helau – Helau.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Kein Fahrdienst bis Freitag, 12.02.2021

Stand: 09.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der weiterhin schwierigen Wetter- und Straßenlage bleibt der Fahrdienst der Werkstätten vorerst  bis Freitag, 12.02.2021 komplett eingestellt. 

Allen Selbstfahrern ist es weiter frei gestellt, die Werkstatt aufzusuchen.

Die Werkstätten sind in "Notbesetzung" geöffnet. Allerdings wird es weiter kein Mittagessen aus der Großküche geben.

Am Freitag informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Auch kein Fahrdienst am Dienstag, 09.02.2021

Stand: 08.02.2021

Liebe Beschäftigte, liebe Angehörigen und Betreuer*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

aufgrund der anhaltenden Wetterlage werden auch am Dienstag, den 09.02.2021 die Fahrdienste der Werkstätten noch nicht fahren. Die Beschäftigten werden also auch morgen nicht wie gewohnt abgeholt. Allen Selbstfahrern ist es weiter frei gestellt, die Werkstatt aufzusuchen.

Die Werkstätten sind weiter in einer Notbetreuung geöffnet und entsprechend besetzt. Leider können die Versorgungsküchen der Zweigstellen noch nicht angefahren werden. Daher gibt es auch morgen kein Mittagessen in den Werkstätten.

Zur Zeit müssen wir die Entwicklungen abwarten und tagesaktuell Entscheidungen treffen. Wir werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Kein Fahrdienst am Montag, 08.02.2021

Stand: 07.02.2021 

Liebe Beschäftigte, liebe Angehörigen und Betreuer*innen, liebe Mitarbeiter*innen,

aufgrund der aktuellen Wetterlage werden am Montag, den 08.02.2021 die Fahrdienste der Werkstätten nicht fahren. Die Beschäftigten werden also nicht wie gewohnt, abgeholt. Allen Selbstfahrern ist es frei gestellt, die Werkstatt aufzusuchen. 

Die Werkstätten sind in einer Notbetreuung geöffnet und entsprechend besetzt. Leider können die Versorgungsküchen der Zweigstellen durch die Großküche in Beckum nicht angefahren werden. Daher gibt es morgen auch kein Mittagessen in den Werkstätten. 

Dieses Vorgehen ist mit den Wohnheimen abgesprochen. Bitte geben Sie die Informationen nach Möglichkeit an Betroffene weiter. Vielen Dank.

Voraussichtlich werden wir am Dienstag den "Corona-Normalbetrieb" wieder aufnehmen können.  

Ich wünsche Ihnen viel Freude im Schnee. Bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Aktuelle Information - Verlängerung

Stand: 29.01.2021 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 19.01.2021 wurden in der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten*innen weitere Beschlüsse gefasst, die die Corona-Schutzverordnung betreffen, zudem wurden die Schutzmaßnahmen bis zum 14.02.2021 verlängert.

Der Landschaftsverband hat uns darüber informiert, dass die Teilhabe am Arbeitsleben daher auch bis zum 14.02.2021 in der Werkstatt, in der eigenen Wohnung oder in der stationären/teilstationären Wohnform stattfinden kann. Sollten Beschäftigte also aufgrund persönlicher Infektionsängste den Wunsch haben, nicht die Werkstatt aufsuchen zu müssen, sind diese um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sozialen Dienst gebeten, der die weitere Vorgehensweise mit ihnen abstimmen wird. 

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes haben wir gemeinsam mit unserer Betriebsärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit erörtert und selbstverständlich unser Hygiene- und Gesundheitskonzept auf notwendige Ergänzungen geprüft. Wir treffen in unseren Einrichtungen viele Regelungen und hoffen, den Sorgen der Mitarbeiter*innen und Beschäftigten, den Bedarf nach Kontaktreduzierungen als auch dem Wunsch nach Teilhabe gerecht zu werden. 

Bisher haben wir nur sehr vereinzelt in den Standorten positiv getestete Personen verzeichnen müssen. Die dann aufgrund dieser Fälle durchgeführten Schnell- bzw. PCR-Testungen haben keine weiteren Ausbrüche dargelegt und es ist nicht zu Ansteckungen in unseren Einrichtungen gekommen. 

Alle Beschäftigten und Mitarbeiter*innen sind hoch motoviert, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen in unseren Einrichtungen weiter einzuhalten. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danken. Es wird uns allen sehr viel abverlangt, aber wir dürfen nicht damit aufhören, den Virus ernst zu nehmen und das schließt auch unser Handeln außerhalb des Arbeitsalltages ein. 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund! 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Aktuelle Information - Maßnahmen

Stand: 22.01.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dieser Woche hat die Ministerpräsidentenkonferenz neue Beschlüsse zum Umgang mit der Pandemie gefasst, die sich auch auf die Arbeit in unseren Einrichtungen auswirken.

Ab dem kommenden Montag ist das Tragen von Stoffmasken am Arbeitsplatz und während der Beförderung nicht mehr ausreichend. Wie schon in meiner Mail vom 08.01. angekündigt, stellen wir allen Beschäftigten täglich einen medizinischen Mundnasenschutz zur Verfügung.

Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auch trägt. Selbstverständlich behalten die Regelungen für alle Beschäftigten, die nicht in der Lage sind einen Mundnasenschutz zu tragen, ihre Gültigkeit. 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für die nächsten Wochen in der kommenden Woche jeweils FFP2-Masken. Nach Meinung von Experten ist es möglich, die Masken über einen längeren Zeitraum zu verwenden. 

Auch besteht weiterhin die Möglichkeit von anlassbezogenen Schnelltestungen.

Viele Fragen erreichen mich zum Thema Impfung in den Werkstätten. Ich habe auf unterschiedlichen politischen Ebenen Gespräche darüber geführt, dass Impfungen in den Werkstätten stattfinden sollten. Auch die Glocke hat dazu berichtet.

Sobald uns dazu detaillierte Informationen vorliegen, werden Sie unverzüglich informiert.

Einen weiteren Beschluss aus der Ministerpräsidentenkonferenz betraf das Thema "Homeoffice".

An vielen Stellen in unseren Einrichtungen ist dies selbstverständlich nicht möglich, da der direkte Kontakt zu unseren Beschäftigten und Teilnehmern erforderlich ist.

In Büros, die von zwei oder mehr Personen gleichzeitig genutzt werden, bieten wir flexible Lösungen an. Diese reichen von mobiler Arbeit bis hin zu Schichtdienstmodellen. Ich bitte Sie, dies mit Ihrem direkten Vorgesetzten entsprechend abzustimmen.

Der Landschaftsverband fordert wöchentlich eine Mitteilung darüber von uns, wie viele Beschäftigte in den Einrichtungen betreut werden. Lediglich 6% unserer Beschäftigten haben bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, aufgrund von Infektionsängsten nicht in die Werkstatt kommen zu müssen.

Ich werte dies auch als Ausdruck des Vertrauens in unser Gesundheits- und Hygienekonzept.

Abseits von Corona wird uns in der kommenden Woche die Steigerung des Grundbetrages beschäftigten. Zum 01.01.2021 erhöht sich der Grundbetrag von bisher 89 Euro auf 99 Euro. Dazu wird es in der nächsten Woche ein Rundschreiben geben.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund!

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Maßnahmen - Januar 2021

Stand: 08.01.2021

Liebe Beschäftigte, liebe Angehörigen und Betreuer*innen, 

ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr. Unser Start in den einzelnen Standorten unserer Einrichtung hat sehr gut geklappt. Sehr herzlich danke ich Ihnen dafür, dass Sie uns mit der Rückgabe der Fragebögen so gut unterstützt haben.

In der ersten Arbeitswoche und insbesondere nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 05.01.2021 - mit den Maßnahmen bis zum 31. Januar - gab es in unseren Einrichtungen vor allem drei Fragen. 

1. Bleiben die Werkstätten geöffnet?

2. Wann und wie werden die Beschäftigten geimpft?

3. Wenn die Werkstätten geöffnet bleiben, müssen dann die Kantinen geschlossen werden? 

Diese Fragen möchte ich an dieser Stelle beantworten:

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleiben geöffnet. Am 07.01.2021 erreichte uns dazu ein entsprechendes Schreiben des Landschaftsverbandes. Es wird kein generelles Betretungsverbot wie im März 2020 geben.

Regional könnte es durch entsprechende Regelungen der Gesundheits- und Ordnungsämter zu Einschränkungen bis hin zu Teilschließungen kommen. Augenblicklich liegen uns dafür für unsere Standorte keine Hinweise vor.

Ebenso wie der Landschaftsverband haben wir natürlich Verständnis dafür, dass in der aktuellen Situation bei Beschäftigten und Angehörigen wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe Infektionsängste bestehen. An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich auf unser Hygiene- und Gesundheitskonzept hinweisen. Dieses hat sich seit Wiederöffnung der Werkstätten sehr bewährt. Auch wenn es in Einzelfällen natürlich zu Corona-Infektionen gekommen ist, konnte durch unser Konzept bisher ein Infektionsgeschehen in den Werkstätten vermieden werden.

Der LWL hat uns mitgeteilt, dass die Teilhabe am Arbeitsleben bis zum 31. Januar in der Werkstatt, in der eigenen Wohnung oder in der stationären / teilstationären Wohnform stattfinden kann.

Sollten Beschäftigte aufgrund persönlicher Infektionsängste hier den Wunsch haben, in dieser Situation nicht die Werkstatt aufsuchen zu müssen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sozialen Dienst. Dieser wird die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen. 

Zu den Impfungen stehen wir mit dem Gesundheitsamt des Kreises im Kontakt. Wir haben den Wunsch geäußert, dass eine Impfung in den Werkstätten stattfindet, um so auch die Beschäftigten zu erreichen, die nicht in einer stationären Einrichtung leben. Sobald wir hierzu nähere Informationen haben, werden wir Sie dazu informieren. 

Die Mittagsverpflegung gehört zum Betreuungsauftrag der Werkstätten. Dementsprechend sind in allen Speiseräumen umfassende Gesundheits- und Hygienekonzepte seit Monaten umgesetzt. Aus diesem Grund bleiben unsere Speiseräume geöffnet. Dies haben wir auch mit dem Gesundheitsamt des Kreises abgestimmt.

Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass wir mit den Maßnahmen in unseren Einrichtungen auf einem guten Weg sind. 

Ihr 

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Frohe Weihnachten

Am 23. Dezember 2020 gehen die Freckenhorster Werkstätten bis zum 04. Januar 2021 in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis für den Start im neuen Jahr. 

Wir wünschen Ihnen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Rundschreiben - Fragebogen - Start 2021

Stand: 23.12.2020

Liebe Beschäftigte und Teilnehmer*innen, liebe Angehörigen und Betreuer*innen, 

ein besonderes Jahr geht zu Ende. 

Das Coronavirus hat an vielen Stellen unser Leben und Arbeiten verändert und wird dieses auch im neuen Jahr tun. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung, damit wir gemeinsam einen guten und sicheren Arbeitsbeginn im neuen Jahr in unseren Einrichtungen gewährleisten können.

Bitte füllen Sie den beigefügten Fragebogen (Downlad hier klicken) zu Ihrem Gesundheitszustand vor Ihrem Arbeitsbeginn im neuen Jahr aus und bringen Sie diesen unbedingt unterschrieben an Ihrem ersten Arbeitstag mit in die Einrichtung.

Nutzen Sie diese Internetseite als Informationsquelle auch gern vor Ihrem Arbeitsbeginn im neuen Jahr. Hier finden Sie immer wieder Information zur aktuellen Entwicklung in der Werkstatt.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und wünschen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Rundschreiben & Gesundheitsabfrage - Start 2021

Kein Lockdown in den Werkstätten

Stand: 15.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Beschäftigte, Mitarbeiter*innen, Angehörige und Betreuer*innen fragen sich, ob die am Wochenende beschlossenen Maßnahmen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin auch Auswirkungen auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben werden.

Dazu erreichte uns am Montag folgende Mitteilung aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW :

„ …. Nach heutigem Stand wird der Lockdown keine Auswirkungen auf die WfbM haben. Das Land plant keine erneuten Betretungsverbote über die Corona-Betreuungs-Verordnung.

Die bisherigen Maßnahmen des Infektionsschutzes und des Arbeitsschutzes in den Werkstätten haben sich im Grundsatz bewährt und ermöglichen lokal angepasste Maßnahmen, wenn die lokalen bzw. regionalen Inzidenzwerte oder ein Infektionsgeschehen dies erforderlich machen. Landesweite pauschale Regelungen könnten Menschen mit Behinderungen ohne zwingende Gründe die dringend nötige Teilhabe an Arbeit verwehren.“

Dementsprechend können wir unsere Arbeit auf Grundlage unserer Arbeitsschutz- und Hygienekonzepte fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
- Geschäftsführer -

Information zum 1. Advent

Stand 27.11.2020

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

kurz vor dem Wochenende möchte ich Sie noch über die aktuellen Entwicklungen der vergangenen Woche in unseren Einrichtungen informieren.

Aus fast allen Standorten haben sich Kollegen*innen bereiterklärt, die Schnelltestungen im Bedarfsfall in unseren Einrichtungen durchzuführen. Für diese Bereitschaft danke ich Ihnen herzlich.

Wie die Testungen vorzunehmen sind, wurde Anfang der Woche durch Frau Dr. Cramer vermittelt und es wurde ein Konzept für die Testdurchführung erarbeitet, damit genau festgelegt ist, wann und wer getestet werden kann.

Zum 01.12.2020 werden an einigen Standorten neue Fahrdienste für unsere Beschäftigten eingesetzt. Für die Standorte in Freckenhorst werden die Firmen Sei mobil und Lippe Bus zukünftig tätig sein. Auch im Vatheuershof gibt es eine Veränderungen für die Beschäftigten im Förder- und Betreuungsbereich, hier wird die Beförderung durch die Firma Sei-mobil übernommen. An allen anderen Standorten gibt es keinen Wechsel der Unternehmen.

Ich bitte Sie alle, die Umstellung mit zu begleiten, um damit eine reibungslose und sichere An- und Abfahrt unserer Beschäftigten zu gewährleisten.

Der Teillockdown ist seitens der Bundesregierung bis zum 20.12.2020 - mit weiteren nötigen Einschränkungen - verlängert worden. Für jeden von uns bedeutet das auch, dass wir weiterhin sehr genau auf die Einhaltung unseres Gesundheits- und Hygienekonzeptes achten müssen.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden wir in unseren Einrichtungen nicht wie gewohnt mit unseren Beschäftigten das Jahr am 23.12. ausklingen lassen können. Einen Weihnachtsgottesdienst und die anschließende Weihnachtsfeier in den Gruppen kann es in diesem Jahr nicht geben. Hier werden an den einzelnen Standorten noch Ideen entwickelt, wie der Jahresausklang mit und vor allem für die Beschäftigten an diesem Tag gestaltet werden kann. Auch unsere diesjährige Weihnachtsfeier für alle Mitarbeiter*‘innen fällt in diesem Jahr aus.

Als positive Nachricht kann berichtet werden, dass von den 180 Beschäftigten sich nur noch 65 Beschäftigte in Quarantäne befinden. In den vergangenen Tagen haben uns keine Nachrichten über weitere Infektionen erreicht.

In den nächsten Wochen werden wir gemeinsam mit unserer Betriebsärztin und der Arbeitssicherheit noch ein Konzept erarbeiten, wie die Rückkehr der Beschäftigten und Mitarbeiter am 04. Januar 21 sicher gestaltet werden kann.

Ich wünsche Ihnen einen besinnlichen 1. Advent und einen guten Start in die Vorweihnachtszeit.

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Information

Stand: 13.11.2020


Sehr geehrte Damen und Herren, 

eigentlich würden wir jetzt den Basar vorbereiten. Diesen Gedanken hat wohl mancher von uns in dieser Woche gehabt oder auch von Kollegen gehört.

Ich glaube, wir sind alle froh darüber, dass wir bereits vor einigen Monaten die Entscheidung getroffen haben, den diesjährigen Basar abzusagen. Wie erwartet hat das Thema Corona uns auch in dieser Woche fest im Griff.

Am Donnerstag berichteten die lokalen Medien über einen massiven Corona-Ausbruch in den Wohnbereichen des St. Vinzenz in Ahlen. Da sich die meisten Bewohner in diesem Augenblick in Quarantäne befanden, haben die gestrigen Veröffentlichungen keine weiteren Auswirkungen auf unsere Werkstattstandorte in Ahlen.

Aber auch in anderen Wohnbereichen gibt es einige Bewohner, die derzeit in Quarantäne sind. In Freckenhorst führte dies am Wochenanfang dazu, dass gut 30 Beschäftigte sicherheitshalber Zuhause geblieben sind. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt konnten aber alle am Mittwoch ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch in einer Wohneinrichtung in Beckum wurden in der letzten Woche Testungen durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Hier unterstützten auch unsere Sozialen Dienste das Gesundheitsamt bei der Kontaktverfolgung innerhalb unserer Einrichtungen. Sollten Sie am Arbeitsplatz als Kontaktperson in Frage kommen, würde der Soziale Dienst sich umgehend bei Ihnen melden.

Zum derzeitigen Zeitpunkt gibt es in den Werkstätten kein positives Testergebnis.

Ab der nächsten Woche stehen uns zusätzlich Corona-Schnelltests zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit unserer Betriebsärztin werden Teile unseres Fachpersonals in der Handhabung der Tests unterwiesen und können im Bedarfsfall Schnelltestungen in unseren Einrichtung durchführen.

Wie in unseren Einrichtungen mit den Schnelltestungen verfahren werden soll, geben wir in der nächsten Woche bekannt.

Ich wünsche Ihnen ein „basarfreies“ Wochenende. Nutzen Sie diesen Freiraum und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

 

Aktuelle Information

Stand: 06.11.2020 

Sehr geehrte Beschäftigte, Teilnehmer*innen, Angehörige und Betreuer,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie kurz über den aktuellen Stand und die Entwicklungen in den Freckenhorster Werkstätten informieren.

An unterschiedlichen Standorten sind aufgrund positiver Corona-Tests aus dem Umfeld der Werkstatt, einzelne Gruppen in Quarantäne geschickt worden. Auch einige Wohneinrichtungen haben ihre Bewohner zu Hause gelassen.

Viele Fragen tauchen nun rund um das Thema: Verhalten bei Verdachts- oder Infektionsfällen auf.

Von einer Quarantäne sind nur die Personen betroffen, die direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Personen, die Kontakt zu Kontaktpersonen hatten, müssen zunächst nicht in Quarantäne.

Die strikte Einhaltung von Gesundheits- und Hygieneregeln und das Achten auf Symptome wie Fieber, trockener Husten und Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, sind die zu beachtenden Maßnahmen.

Wir unterstützen das Gesundheitsamt bei der Kontaktermittlung und Nachverfolgung am Arbeitsplatz und informieren die betroffenen Personen entsprechend.

An einigen Standorten sind in den letzten Tagen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt weitere Corona-Tests durchgeführt worden.

Das Gesundheitsamt führt generell nur Corona-Tests bei den Personen durch, die als Kontaktperson zu einer infizierten Person ermittelt werden. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage ab dem letzten Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Dies gilt auch, wenn eine Kontaktperson zwischenzeitlich negativ getestet worden ist.

Aktuell erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass alle in Ahlen am Montag durchgeführten Tests, negativ ausgefallen sind. Das zeigt, dass unser Gesundheits- und Hygienekonzept funktioniert.

Sollten Sie als Beschäftigte oder Teilnehmer*innen persönlich vom Gesundheitsamt als Kontaktperson benannt werden oder durch Ihre Corona-Warn-App auf ein erhöhtes Risiko hingewiesen werden, dann informieren Sie darüber bitte auch den Sozialen Dienst in der Werkstatt. Dieser steht Ihnen bei Fragen auch weiterhin zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen ein schönes, erholsames Wochenende. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

 

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Aktuelle Information

Stand: 30.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, 

am Mittwoch haben Bund und Länder weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen, die am 02.11.2020 in Kraft treten und bis Ende November gelten sollen. Wie auch Schulen und Kindergärten werden wir als Werkstatt und in der beruflichen Bildung unserem Auftrag weiter nachkommen.

Bei den steigenden Infektionszahlen im Bundesgebiet bleiben Verdachts- und Infektionsfälle auch in unserem Umfeld nicht aus. Hierzu haben die Werkstätten das Gesundheitskonzept, die Krisenpläne und die persönliche Schutzausrüstung für Beschäftigte, Teilnehmer*innen und  Mitarbeiter*innen angepasst. Alle Mitarbeitende sind hierzu informiert und angewiesen, sich an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu halten.

In allen uns bisher gemeldeten Fällen unterstützten unsere Sozialen Dienste das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung innerhalb unserer Einrichtung.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass wir uns nur dann vor dem Corona-Virus schützen können, wenn wir weiter die eingeleiteten Maßnahmen ernst nehmen und umsetzen.

Wir dürfen den Virus nicht unterschätzen und müssen alles tun, um uns und andere zu schützen. Das RKI meldet heute aktuell 18.000 Neuinfizierte. Die ab Montag für uns alle geltenden Regeln – insbesondere auch in unserem privaten Umfeld – werden hoffentlich helfen, die Infektionszahlen zu reduzieren.

Sollten Sie persönlich vom Gesundheitsamt als Kontaktperson benannt werden oder durch Ihre Corona-Warn-App auf ein erhöhtes Risiko hingewiesen werden, dann informieren Sie bitte darüber auch Ihren Vorgesetzten in der Werkstatt.

Für Ihr persönliches Engagement danke ich Ihnen sehr und wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende. Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Corona-Schutzmaßnahmen - Mund-Nasen-Schutz

Stand: 19.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

für uns alle ist die anhaltende Corona-Pandemie sehr belastend und sie verlangt uns viel ab. Der Kreis Warendorf ist seit Samstag, 17.10.2020 Corona-Risikogebiet. Das Gesundheitsamt ruft daher zu verantwortlichem Handeln auf und der Landrat appelliert zur Vorsicht.

Oft werde ich gefragt, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Werkstatt unter diesen Bedingungen offen zu halten. Dies kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Weder Angestellte noch Beschäftigte sollten ein Interesse an einer Komplettschließung der Werkstätten haben.

Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW weist in seinem letzten Rundschreiben darauf hin, dass das Recht auf soziale Teilhabe auch bei einem vermehrten Auftreten von Infektionen zu gewährleisten ist. Wir haben ein gutes Gesundheits- und Hygienekonzept, mit dem wir immer wieder auf aktuelle Entwicklungen reagiert haben und dies auch zukünftig tun.

Die aktuellen Entwicklungen müssen wir deshalb in unseren Einrichtungen sehr ernst nehmen und werden deshalb unser Gesundheitskonzept - insbesondere zum Thema Mund-Nasen-Schutz - anpassen. Der Dienstgeber ist verpflichtet, das Risiko für Beschäftigte und Mitarbeiter zu mindern, sich mit dem Virus anzustecken. Resultierend aus dieser Fürsorgepflicht kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben werden, falls der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Tragen Sie ab sofort bitte einen Mund-Nasen-Schutz immer auch dann, wenn Sie Ihren persönlichen Arbeitsplatz verlassen. Es kommt immer wieder vor, dass wir auf Wegen durch die Einrichtung anderen Beschäftigten und Mitarbeitern begegnen. Wir sind deshalb auf der „sicheren Seite“, wenn wir dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Alle Gruppenleitungen sind gebeten, auch die Beschäftigten zu dieser Regelung anzuhalten. Wir wissen, dass einige Beschäftigte nicht in der Lage sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass alle anderen sich strikt an das Gesundheits- und Hygienekonzept halten. Wir haben diese Maßnahme zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen mit der MAV und dem Werkstattrat abgestimmt, da es bei Missachtung auch zu arbeitsrechtlichen Schritten führen kann.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr großes Engagement. Dieses ist unverzichtbarer Bestandteil unseres bisher erfolgreichen Gesundheits- und Hygienekonzeptes.

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Werkstätten zwischen Pandemie und Plexiglas

Stand: 02.10.2020

„Viele Menschen mit Behinderungen freuen sich, dass sie in ihren Arbeitsalltag zurückkehren konnten“, weiß Geschäftsführer Antonius Wolters zu berichten.

Doch die Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, allen Menschen mit Behinderungen wieder den Zugang in die Werkstätten zu ermöglichen, und gleichzeitig die Regeln zum Gesundheitsschutz einzuhalten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, stellt im Umgang mit Menschen mit Behinderungen eine besondere Herausforderung dar. 

Eine Herausforderung, der sich die Freckenhorster Werkstätten seit dem 18. Mai - mit Ende des Betretungsverbotes - erfolgreich gestellt haben. In Teilschritten sind bisher 98% aller Beschäftigten im Arbeitsbereich in die Werkstätten zurückgekehrt. Dieses entspricht 1339 Beschäftigten. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse und der notwendigen Abstandsregelungen können davon leider bisher 155 Beschäftigte nur in einem sogenannten rollierenden System wieder aufgenommen werden. 

Entgegen den Regelungen in den Schulen sind die Freckenhorster Werkstätten an die Arbeitsschutzregeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gebunden. So muss am Arbeitsplatz unter anderem die 1,5 m Abstandsregel eingehalten werden. In Arbeitsgruppen, die üblicherweise größenmäßig für 12 Personen ausgelegt sind, wird das auch schon mal schwieriger, und nicht in allen Bereichen kann Plexiglas für den nötigen Schutz sorgen. Die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln erfordert an vielen Stellen erhöhte Unterstützungsbedarfe und stellt neben Betreuung und Produktion für die Werkstätten eine weitere Herausforderung dar. 

Auch die Vorgaben aus der landesrechtlichen Regelung für den öffentlichen Nahverkehr, die festlegt, dass Mundnasenbedeckungen zu tragen sind, wird bei der Beförderung zum Problem, wo ein Mensch aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, eine Mundnasenbedeckung zu tragen. 

Bei den verbleibenden 2% der Beschäftigten, die bisher noch nicht in die Werkstätten zurückkommen konnten, handelt es sich um Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung einem erhöhten Risiko im Verlauf einer Infektion mit Covid 19 ausgesetzt wären sowie auch Personen, die aufgrund ihrer Behinderung die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten können. Dieses betrifft besonders die die Förder- und Betreuungsbereiche, in denen Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen angeleitet und betreut werden. 

Vor diesem Hintergrund ist es allen Mitarbeitern in den Werkstätten wichtig, so Antonius Wolters, dass auch für diese Bereiche gute Lösungen erarbeitet werden, damit auch wirklich jeder Beschäftigte – unabhängig der Schwere seiner Behinderungen – wieder in die Werkstätten zurückkehren kann. 

Das seitens der Werkstätten erarbeitete Hygiene- und Gesundheitskonzept wird regelmäßig mit der Betriebsärztin sowie der beratenden Fachkraft für Arbeitssicherheit den sich verändernden gesetzlichen Reglungen und Anforderungen angepasst. 

„An dieser Stelle möchte ich auch einmal ausdrücklich unsere Beschäftigten loben“ erklärt Geschäftsführer Antonius Wolters.

„Viele gehen mit den Vorgaben und Veränderungen in bewundernswerter Weise um. Das ist schon wirklich beeindruckend!“

Weiteres Vorgehen - Info vom 18.09.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Rundschreiben vom 28.08.2020 haben wir darüber informiert, dass der LWL die komplette Öffnung der Werkstätten zum 21.09.2020 – bei gleichzeitiger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – fordert.

Viele Fragen sich nun: Was passiert am 21.09. in den Freckenhorster Werkstätten?

Selbstverständlich haben wir in den vergangenen zwei Wochen weitere Beschäftigte in unsere Einrichtungen zurückholen können und dabei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln einhalten können.

Aber eine Rückkehr für alle Beschäftigten ist im Rahmen unserer derzeitigen Möglichkeiten bis zum 21.09.2020 nicht möglich.

Neben den Rückkehrvorbereitungen sind wir im Kontakt mit dem LWL, um Probleme bei einer Vollauslastung der Werkstatt aufzuzeigen.

Unsere Mitarbeiter*innen der Sozialen Dienste sowie die Gruppenleitungen stehen in engem Kontakt zu Beschäftigten, Angehörigen und den Wohnheimen und halten Sie darüber hinaus auf dem Laufenden, wann weitere Beschäftigte und Teilnehmer in die Werkstätten zurückkehren können.

Außerdem sind wir stets in einem engen Austausch mit unserer Betriebsärztin Frau Dr. Cramer.

Wir bitten um Verständnis dafür, wenn Sie bisher noch nicht in die Werkstätten zurückkehren konnten. Insbesondere die Prüfung der eingegangenen Atteste aus den Risikogruppen erfordert derzeit in unserer Einrichtung noch etwas Zeit. Auch dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Selbstverständlich informieren wir jeden Rückkehrer zeitnah, wann und wie eine Rückkehr in die Werkstätten vorgesehen ist.

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Arbeitsmedizinische Empfehlung

Hier finden Sie aktuelle Empfehlungen im Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten vom Bundesminiterium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Weiteres Vorgehen - Info vom 4.9.2020 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der vergangenen Woche schon angekündigt, hat unsere Betriebsärztin Frau Dr. Cramer ein sogenanntes Schnupfenschema erstellt. Mit dessen Hilfe können wir alle sehr gut erkennen, wann ein Beschäftigter/Mitarbeiter mit Krankheits- und Erkältungssymptome zuhause bleiben soll.

Nachdem in dieser Woche weitere Beschäftigte in die Einrichtung zurückgekehrt sind, nehmen wir nun die Beschäftigten mit den Risikobescheinigungen in den Blick. Mit Hilfe unserer Betriebsärztin Frau Dr. Cramer und der Handreichung Arbeitsmedizin aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, werden wir in der kommenden Woche die vorliegenden Risikobescheinigungen einsehen und weitere Schritte veranlassen.

Gegen die Erwartungen des Landschaftsverbandes hat die Landesregierung NRW den „Werkstattparagraphen“ in der Corona-Betreuungsverordnung nicht geändert.

Viele Fragen drehen sich um die Freiwilligkeit. Mit dem Augenblick, indem die Standorte ihre rollierenden Systeme starten, endet auch die Freiwilligkeit der Rückkehr.

Entschuldigt sind nur noch Beschäftigte/Teilnehmer, die eine aktuelle ärztliche Bescheinigung über ihre Risikogruppenzugehörigkeit vorgelegt haben und Beschäftigte/Teilnehmer, denen die Werkstatt aufgrund der Nichteinhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln den Zugang verwehrt. Diese Regeln gelten zunächst bis zum 20.09.2020. 

Mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

>>> diese Information als PDF

>>> das Schnupfenschema als PDF

Weiteres Vorgehen - Info

Stand 28.08.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine ereignisreiche Woche liegt hinter uns. Standortbezogen haben wir damit begonnen, weitere Beschäftigte und Teilnehmer entsprechend unseres Konzeptes in die Werkstätten zurückzuführen.

In der nächsten Woche erwarten wir – insbesondere aus den Wohneinrichtungen – weitere Rückkehrer. Sodass wir in der kommenden Woche gut 1.100 Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben in unseren Einrichtungen ermöglichen werden. Dies geschieht teilweise in rollierenden Systemen, die mit viel Aufwand und Engagement von unseren Mitarbeiter*innen erarbeitet wurden.

Umso ärgerlicher ist die Post, die uns Anfang der Woche vom LWL erreichte. Darin forderte der LWL die komplette Öffnung der Werkstätten zum 21.09.2020 – bei gleichzeitiger Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln.

Auf Ebene der Werkstattleiter sind wir gemeinsam mit dem Diözesan-Caritas-Verband dabei, hier unsere Bedenken zu dieser Vorgehensweise gegenüber dem Kostenträger deutlich zu machen.

Für unseren Alltag bedeutet das, dass wir unsere Planungen vorerst beibehalten. Ob die Landesregierung sich der Forderung des LWL anschließt, ist bisher nicht bekannt. Ich werde Sie umgehend informieren, wenn Änderungen an den Ihnen bekannten Plänen erforderlich werden.

Im Alltag ist an vielen Stellen die Frage aufgekommen, wann im Falle von akuten Erkältungssymptomen eine Rückkehr in die Werkstatt möglich ist. Hierzu wird unsere Betriebsärztin Frau Dr. Kramer einen Leitfaden erarbeiten, den wir zeitnah auch auf unserer Homepage veröffentlichen werden. 

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Weiteres Vorgehen zur 3. Teilöffnung

Stand: 14.08.2020 

Das Gesundheitsamt Warendorf hat aktuell mitgeteilt, dass in den Einrichtungen nur dann getestet wird, wenn eine konkrete Infektion mit dem Coronavirus bekannt wird.

Die Coronabetreuungsverordnung wurde Anfang der Woche von der Landesregierung bis zum 31.08. verlängert. Die Regelungen für die Werkstätten blieben dabei unverändert.

Seitens der Kostenträger sind wir aufgefordert, eine Auslastung der Werkstätten von 100% zu erreichen. 100% bedeutet dabei nicht, dass alle Beschäftigten und Teilnehmer gleichzeitig wieder anwesend sind, sondern, dass allen (auch den Angehörigen von Risikogruppen und den Personen, für die die Einhaltung von Hygienevorschriften eine Herausforderung darstellt) der Zugang zur Werkstatt und damit die Teilhabe wieder ermöglicht wird.

Bisher liegen nur sehr wenige Atteste von Ärzten vor, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe die Rückkehr in die Werkstatt ablehnen. Wir gehen deshalb davon aus, dass viele Beschäftigte wieder in die Werkstätten zurückkehren, die bisher einer Risikogruppe zugeordnet worden sind. Dort, wo noch Atteste fehlen, bitten wir die Betroffenen diese zeitnah bei den zuständigen Sozialen Diensten einzureichen.

Es ist davon auszugehen, dass bei steigender Rückkehrerzahl das Hygiene- und Gesundheitskonzept nicht nur mit dem Anbringen von Plexiglasabtrennungen in den einzelnen Bereichen umgesetzt werden kann. Deshalb soll ein rollierendes System erarbeitet werden, das vorsieht, Beschäftigten wochenweise die Rückkehr in die Werkstätten zu ermöglichen.

Wie dies geschehen kann und welche Beschäftigten sich für dieses System eignen, soll in Zusammenarbeit der Sozialen Dienste und der Gruppenleiter*innen an jedem Standort erarbeitet werden. Hier sollen selbstverständlich auch die häuslichen Bedarfe berücksichtigt werden. Notbetreuungen werden weiterhin gewährleistet.

Auch im BBB muss bei der Umsetzung des rollierenden Systems ein konzeptionelles System für die Teilnehmer erstellt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer an der BBB-Maßnahme teilnehmen können.

Die aktuellen Arbeitsschutzstandards der BGW für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden noch einmal mit unserem Gesundheits- und Hygienekonzept abgeglichen.

In KW 34 werden wir die Abstimmungen für die Rückkehr neuer Beschäftigter und Teilnehmer vornehmen. Hierzu finden Gespräche mit den Wohnheimen und den Arbeitsbereichen statt. Bei diesen Abstimmungsgesprächen muss aufgrund der Vorgaben des Hygiene- und Gesundheitskonzeptes die Möglichkeit des „Rollierens“ mit berücksichtigt werden.

Der Corona-Virus wird auch in den nächsten Wochen unseren Alltag beeinflussen. Insbesondere bei den steigenden Beschäftigenzahlen ist es wichtig, dass wir weiterhin die Hygiene- und Abstandregeln diszipliniert einhalten. Sie sind im Augenblick das einzige Mittel, um den Virus aus unseren Werkstätten fernzuhalten.

Der Kreis Warendorf informiert - Coronaeinreiseverordnung -

Stand: 28.07.2020

In Nordrhein-Westfalen gilt für Ein- und Rückreisende aktuell die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO).

Hier ist geregelt, dass Personen, die aus dem Ausland in das Land NRW einreisen und sich während der vorangegangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich sofort und direkt nach der Einreise in Quarantäne zu begeben.

Es ist zudem Pflicht, sich umgehend beim Gesundheitsamt zu melden (Telefon für den Kreis Warendorf: 02581/535555). Dort findet auch eine Beratung statt.

Wegen dieser Quarantänepflicht dürfen Arbeitnehmer nach Rückkehr keine Arbeitsleistungen beim Arbeitgeber erbringen.

Dies gilt nicht für Rückkehrer, die einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48-Stunden ist, und die zudem keine coronatypischen Symptome aufweisen.

Der Test muss von einem qualitätsgesicherten Labor durchgeführt worden sein. Anerkannt wird nur ein PCR-Test. Auch wer innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus einem Risikogebiet Symptome entwickelt, hat die Pflicht, sich umgehend beim Gesundheitsamt zu melden und sich selbst zu isolieren.

Rückkehrer (Beschäftigte und Angestelle) aus Risikogebieten dürfen ohne negativen Corona Test nach den Betriebsfereien am 10. August 2020 nicht in die Werkstatt zurück kommen. 

Wir bitten um Verständnis und appelieren an die soziale Verantwortung aller. 

Infoflyer vom Kreis Warendorf erhalten Sie hier. >>>

3. Teilöffnung der Freckenhorster Werkstätten

Stand: 16.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen von Ihnen stellt sich die Frage, wie es nach den Betriebsferien in unseren Einrichtungen weitergeht. Deshalb möchte ich Sie kurz über den aktuellen Stand der Entwicklungen und unserer Planungen informieren.

Bis zum heutigen Tag haben ca. 846 Menschen mit Behinderungen ihre Arbeit in den Freckenhorster Werkstätten wieder aufnehmen können. Dabei werden weiterhin alle Abstands- und Hygieneregeln in den Bereichen der Werkstätten berücksichtigt. Der durch die Firma Tönnies hervorgerufene Lockdown, der auch den Kreis Warendorf trag, hat uns kurzzeitig bei den Planungen, die Werkstätten weiter zu öffnen zurückgerufen. Seitens des Gesundheitsamtes wurden bisher in den Einrichtungen Oelde und Hof Lohmann Testungen vorgenommen. Alle getesteten Personen wurden negativ getestet und wir sind auch sehr froh darüber, dass bisher kein aktueller Infektionsfall in unseren Einrichtungen aufgetreten ist. Weitere Testungen in den restlichen Zweigstellen sind nach unserem Betriebsurlaub vorgesehen.

Von einer Rückkehr in die Werkstätten (ausgenommen Notbetreuungen) waren bisher folgende Personen ausgeschlossen:

  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona Infektion
  • Personen, die trotz individuell angemessener Unterweisung nicht die Hygienevorgaben einhalten können
  • Beschäftigte, deren verbleibendes Infektionsrisiko und persönliche Infektionsängste berücksichtigt wurden

Gerade diese letzte Gruppe, werden wir im nächsten Schritte genauer betrachten. Aufgrund der weiterhin gültigen Regelungen in unseren Einrichtungen, die nach Vorgabe des RKI erarbeitet wurden, ist eine intensive Abstimmung innerhalb unserer Einrichtungen sowie den Fahrdiensten unbedingt erforderlich. Wir planen daher, die Öffnung für weitere Beschäftigte erst nach dem Betriebsurlaub – nicht vor dem 24.08.2020 umzusetzen.

Für die Umsetzung der Rückkehr weiterer Beschäftigtiger werden in allen Einrichtungen der Freckenhorster Werkstätten gemeinsam mit den Gruppenleitungen Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregeln erarbeitet.

Für den September planen wir dann, die Zugehörigkeit zu den Risikogruppen noch genauer zu betrachten. Teilnehmer und Beschäftigte, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, bitten wir darum, uns dieses mit einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung zu bestätigen. Diese Bescheinigung hätten wir gern bis Ende August, um die weiteren Planungen fortführen zu können.

Einen weiteren wichtigen Hinweis möchten wir noch an Sie weitergeben:

Wer sich im Urlaub in ein Risikogebiet laut Liste des Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) begibt, hat sich nach seiner Rückkehr unverzüglich in die eigene Häuslichkeit zu begeben, sich dort für 14 Tage abzusondern und das örtliche Gesundheitsamt zu kontaktieren. Ein negativer Corona-Test, der höchstens 48 Stunden (vor Wiedereinreise nach Deutschland) alt ist, befreit von der häuslichen Absonderung.

Diese Verordnung gilt bis zum 11. August 2020. In der „Corona“-Regel erfolgt vor Ablauf die Verkündung einer Folgeverordnung. In der Zeit der häuslichen Absonderung darf natürlich der Arbeitsplatz nicht aufgesucht werden, die entsprechende Abwesenheit wird als Urlaub gewertet.

Bitte bedenken Sie dies, bei der Auswahl Ihres Urlaubszieles. 

Bedanken möchte ich mich noch für den erfolgreichen Abschluss des ISO/AZAV-Audits, das seitens des TÜVs Anfang dieses Monats durchgeführt worden ist. Der Auditor hat sehr lobend darauf hingewiesen, dass wir die Corona-Krise bisher durch unser sehr gutes Qualitäts- und Gesundheitsmanagementsystem hervorragend gemeistert haben.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich eine erholsame und schöne Urlaubszeit. Bleiben Sie gesund!

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Rundschreiben an alle Beschäftigten / Teilnehmer (pdf-Datei)

Derzeit haben rund 55% aller Beschäftigten

Stand: 09.07.2020

ihre Arbeit wieder in den Einrichtungen der Freckenhorster Werkstätten aufgenommen. Weitere Beschäftigte, die in besonderen Wohnformen leben, werden trägerübergreifend durch Mitarbeiter der Werkstätten vor Ort betreut.

Aufgrund der guten Vorbereitung und dem verantwortlichen Handeln aller, ist es bisher sehr gut gelungen, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen in den Werkstattbereichen einzuhalten.

Im Rahmen unseres Öffnungskonzeptes ermitteln wir derzeit, wie viele Beschäftigte auf Basis der Freiwilligkeit noch nicht in die Werkstätten zurückgekehrt sind. Ziel unseres weiteren Vorgehens ist, dass alle Beschäftigten, die nach individuell angemessener Unterweisung die zum Infektionsschutz erforderlichen Hygienevorgaben einhalten können und die nicht unter die aktuell definierten Risikogruppen fallen, wieder in die Werkstätten zurückkehren.

Für die weitere Öffnung unserer Werkstätten sind unser Gesundheitskonzept sowie die Corona-Schutzmaßnahmen wichtiger Bestandteil des weiteren Vorgehens. Aus diesem Grund nutzen wie die Zeit bis zu unserem Betriebsurlaub, um die weitere Öffnung der Werkstatt genau zu planen und die Schutzmaßnahmen auch noch konkret in den Bereichen zu erhöhen. 

Aufgrund der weiterhin gültigen Regelungen in unseren Einrichtungen, die nach Vorgabe des RKI erarbeitet wurden, ist eine intensive Abstimmung innerhalb unserer Einrichtungen sowie den Wohnheimen und Fahrdiensten unbedingt erforderlich. 

Wir planen daher, die Öffnung für weitere Beschäftigte nach dem Betriebsurlaub nicht vor dem 24.08.2020 umzusetzen. 

Für den September planen wir, die Zugehörigkeit zu den Risikogruppen noch genauer zu betrachten. Teilnehmer und Beschäftigte, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, bitten wir darum, uns dieses mit einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung zu bestätigen. Diese Bescheinigung hätten wir gerne bis Ende August.

 

Lockdown für den Kreis Warendorf

Stand: 23.06.2020

Der Ministerpräsident des Landes NRW hat einen Lockdown für den Kreis Warendorf sowie weitere Maßnahmen verkündet.

Wir warten nun ab, wie die Regelungen im Detail aussehen werden. Ob diese Regelungen auch unsere Einrichtungen betreffen, können wir im Moment also nicht beurteilen.

Bis dahin arbeiten wir mit den bisherigen Rückkehrern / Beschäftigten / Teilnehmern, unter Einhaltung der Arbeitsschutzstandards, weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie hier, sobald uns diese vorliegen.

2. Stufe der Teilöffnung

Stand 10.06.2020 

Ab kommenden Montag werden weitere 130 Beschäftigte in unsere Werkstätten zurückkehren. Dabei handelt es sich um Beschäftigte und Teilnehmer im Alter zwischen 50- und 60 Jahren, die selbstständig oder bei Angehörigen wohnen. Die Koordination erfolgt gerade mit Sozialem Dienst, Gruppenleitungen und wenn nötig mit den Fahrdiensten.

Unser Blick lag im 2. Schritt auch auf den Wohneinrichtungen. In einigen Einrichtungen gibt es durchaus Bedenken gegen eine Rückkehr zum jetzigen Zeitpunkt und  die Durchmischung von Risikogruppen (Bewohner ohne Risikogruppe gehen zur Werkstatt, Bewohner mit Risikogruppe bleiben zwar im Wohnheim, begegnen aber dort natürlich den Werkstattgängern).

Hier sind wir noch in Abstimmung, wie dann im nächsten Schritt die ersten Bewohner zurückkehren werden. Wir hoffen, dass wir dieses in der nächsten Woche mitteilen können.

Vom LWL und unserem Spitzenverband erreichte uns nun die Meldung, dass die Rückkehr in die Werkstatt nicht weiter auf Freiwilligkeit basiert.

Viele Fragen haben mich zum Thema Urlaubsregelung bei freiwilliger Teilnahme erreicht. Im Augenblick wird lediglich bereits festgelegter Urlaub (Brückentage) in Abzug gebracht.

Zu diesen und weiteren Themen werden wir uns in der nächsten Woche auch mit dem Werkstattrat beraten und informieren.

Eine weitere wichtige Information teilte mir das Gesundheitsamt Kreis Warendorf mit. Alle Beschäftigten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auf freiwilliger Basis auf COVID-19 getestet werden. 

Wir wünschen Ihnen ein schönes langes Wochenende. Genießen Sie den Feiertag.

Rundschreiben an die Beschäftigten / Teilnehmer

Stand: 05.06.2020


Weitere Öffnung der Werkstätten im 2. Schritt


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem ersten Schritt der Öffnung der Werkstätten am 18.05.2020 konnten bisher 470 Beschäftige/Teilnehmer wieder in die Einrichtungen der Freckenhorster Werkstätten zurückkehren. Wir dürfen nun einen zweiten Schritt gehen und unsere Werkstätten für weitere Beschäftigte und Teilnehmer öffnen. Dabei wollen wir den Blick insbesondere auf Bewohnerinnen und Bewohner der besonderen Wohnform richten sowie Nichtwohnheimbewohner*innen, die nicht älter als 60 Jahre sind und keiner weiteren Risikogruppe angehören.

Zu den Risikogruppen zählen weiterhin auch Personen mit Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Nieren sowie Personen mit Krebserkrankungen, unterdrücktem Immunsystem und Personen mit mehreren Grunderkrankungen. Wie bitten um Verständnis dafür, dass auch Beschäftigte/Teilnehmer der Förder- und Betreuungsbereiche sowie diejenigen, die Distanz- und Schutzmaßnahmen nicht einhalten können noch nicht bei dieser zweiten Öffnung berücksichtigt werden können.

Die Gruppenleitungen/Sozialen Dienste unserer Einrichtungen werden mit allen Beschäftigten/Teilnehmern, die noch nicht in die Werkstätten zurückgekehrt sind telefonisch Kontakt aufnehmen und darüber informieren, ob eine Rückkehr möglich ist. Die in unseren Einrichtungen anwesenden Beschäftigten/Teilnehmer erhalten ebenfalls alle notwendigen Informationen zur zweiten Öffnung durch unsere Mitarbeiter*innen. Mit den einzelnen Wohnheimleitungen befinden wir uns in enger Abstimmung.

Betreffend unserer Fahrdienste geht der Kostenträger derzeit davon aus, dass hier die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) anzuwenden sind. Konkret bedeutet das, dass eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern für die Beförderungsleistungen im Personenverkehr zugelassen, aber auch weiterhin ein Mund/Nasen/Schutz zu tragen ist. Besetzt werden dürften rechtlich alle für das Fahrzeug zugelassenen Plätze.

Selbstverständlich versuchen wir alles, um auch bei diesem zweiten Schritt der Öffnung der Freckenhorster Werkstätten in unseren Fahrdiensten den Mindestabstand zu gewährleisten. Da seitens des Kostenträgers aber keine Mehrkosten für die Fahrdienste übernommen werden, kann es notwendig werden, mehr Fahrgäste als bisher pro Fahrzeug zu befördern (z. Bsp. 4 Fahrgäste pro Bulli).
Zurzeit sind wir damit befasst, für alle Bereiche unserer Einrichtungen Daten zu ermitteln, um zu prüfen, ob die Einhaltung unseres Sicherheits- und Gesundheitskonzeptes auch unter Berücksichtigung der zweiten Öffnungsstufe für Beschäftigte und Mitarbeiter gewährleistet ist.

Hierbei schließen wir auch unsere Fahrdienste mit ein, um festzustellen, mit wie vielen Fahrgästen jedes Fahrzeug besetzt wäre. Alle betroffenen Beschäftigten/Teilnehmer werden auch über diese, dann entstehende konkrete Fahrdienstsituation durch unsere Gruppenleitungen/Sozialen Dienste informiert. In unseren Einrichtungen haben wir gelernt, mit den neuen Voraussetzungen umgehen zu können. Unser Gesundheitskonzept hat sich sehr gut bewährt und alle gemeinsam haben wir dazu beigetragen, dass das Risiko einer Infektion gering ist.

Selbstverständlich prüfen wir für jeden einzelnen Bereich unserer Werkstätten, wie viele Beschäftigte/Teilnehmer dort tätig sein können, dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir trotz aller getroffenen Distanz- und Schutzmaßnahmen ein Infektionsrisiko nicht ausschließen können.

Bitte denken Sie auch weiterhin daran: Nur gesund zur Arbeit!

Ausschlusskriterien für eine Wiederaufnahme der Beschäftigung sind:

1. akute Corona Infektion
2. akute Erkältungssymptome
3. AU oder Quarantäne

Bestand in den letzten 14 Tagen vor Rückkehr in die Werkstatt wissentlich Kontakt mit einer mit Corona Virus infizierten Personen, so ist ein Werkstattbesuch vorerst leider auch nicht möglich. In diesen Fällen bleiben Sie bitte zu Hause und informieren Ihren zuständigen Sozialen Dienst.

Bisher haben wir es trotz der Corona Krise und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen geschafft, stets im engen Austausch miteinander zu sein. Deshalb scheuen Sie sich auch weiterhin nicht, jederzeit den Kontakt zu Ihren Sozialen Diensten und Gruppenleiter*innen aufzunehmen. Wir sind für Sie da!

Für Ihre Verbundenheit, Ihre Geduld, Ihre Mitarbeit und Unterstützung in dieser Zeit danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Rundschreiben an alle Beschäftigten / Teilnehmer (pdf-Datei)

Formular - Bestätigung ausgefallene Therapien - extern

Schrittweise Öffnung der Werkstätten

Stand 02.06.2020

Mit der ersten Teilöffnung seit dem 18. Mai 2020 haben 470 Beschäftigte und Teilnehmer in die Werkstatt zurückkehren können. In der letzten Woche haben wir mit den Planungen für die 2. Teilöffnung begonnen.

Dabei werden wir den Blick insbesondere auf Bewohnerinnen und Bewohner der Wohneinrichtungen richten. Hier stehen wir in engem Austausch mit den verantwortlichen Wohneinrichtungsleitern*innen.

Zurzeit sind wir damit befasst, die standortbezogenen Zahlen auszuwerten, um die Einhaltung unseres Sicherheits- und Gesundheitskonzeptes auch unter Berücksichtigung der 2. Öffnungsstufe für Beschäftige und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Vermutlich wird uns noch einiges an Kreativität und Flexibilität abverlangt, um zum einen das Ziel, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und zum Anderen die Vorgaben des Infektions- und Arbeitsschutzes einzuhalten, zu erreichen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen können, zu welchem Datum und wie genau wir die 2. Teilöffnung umsetzen werden.

Mit freundlichem Gruß

Ihr 

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Rundschreiben an die Beschäftigten / Teilnehmer

Stand 12.05.2020


Aufhebung des Betretungsverbotes – Corona Schutzmaßnahmen


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Ende des Betretungsverbotes werden die Freckenhorster Werkstätten ab dem 18. Mai 2020 die Türen für Beschäftigte und Teilnehmer schrittweise öffnen können. Mit dem 1. Schritt werden neben den weiterhin bestehenden Notbetreuungen nur wenige von Ihnen wieder zurückkehren können.

Entsprechend den Empfehlungen des LWL werden wir für diesen ersten Schritt nur diejenigen von Ihnen berücksichtigen können, die nicht zu einer der Risikogruppen gehören.

Als Risikogruppe gelten derzeit Personen über 50 Jahren sowie Personen mit Herzkreislauferkrankungen. Des Weiteren zählen zu den Risikogruppen Personen mit Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Nieren sowie Personen mit Krebserkrankungen, unterdrücktem Immunsystem und Personen mit mehreren Grunderkrankungen.
Außerdem können Beschäftigte/Teilnehmer, die in einer gesonderten Wohnform leben oder die Distanz- und Schutzmaßnahmen nicht einhalten können nicht berücksichtigt werden.

Die Gruppenleitungen/Sozialen Dienste werden mit allen Beschäftigten/Teilnehmern telefonisch Kontakt aufnehmen und darüber informieren, ob eine Rückkehr im 1. Schritt für Sie möglich ist. Die Rückkehr ist derzeit freiwillig.

Um alle Maßnahmen für eine sichere Rückkehr zu gewährleisten ist grundsätzlich folgendes zu beachten, auf das wir Sie hinweisen möchten:

Die Beförderung durch den Fahrdienst ist mit größeren Abständen (im Bus) und mit max. 2 Fahrgästen (im Bulli) geplant. Im Fahrzeug ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese können - falls nicht bei Ihnen vorhanden - von der Werkstatt gestellt werden. Unsere Mitarbeiter*innen werden Sie dazu befragen.

Bitte denken Sie daran: Nur gesund zur Arbeit!

Ausschlusskriterien für eine Wiederaufnahme der Beschäftigung sind:

1. Akute Corona Infektion
2. Akute Erkältungssymptome
3. AU oder Quarantäne

Bestand in den letzten 14 Tagen vor Rückkehr in die Werkstatt wissentlich Kontakt mit einer mit Corona Virus infizierten Personen, so ist ein Werkstattbesuch vorerst leider auch nicht möglich.  In diesen Fällen bleiben Sie bitte zu Hause und informieren den zuständigen Sozialen Dienst.

Der Alltag in unseren Werkstätten wird sich verändern. In den Arbeitsbereichen wird es Sicherheits- und Abstandregeln geben. Pausen werden anders gestaltet. Deshalb wird der erste Arbeitstag mit einer Unterweisung in diese neuen Abläufe und Regeln beginnen.

Wir weisen darauf hin, dass trotz aller getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und dem Arbeitsschutzkonzept unserer Werkstatt ein Ansteckungsrisiko mit dem Corona Virus nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Nach 8 Wochen Betretungsverbot und Notbetreuung freuen wir uns darauf, mit Ihnen einen Schritt zurück in den Werkstattalltag zu gehen.

Bitten helfen Sie uns, dass dieser ein Erfolg wird. Mit der Einhaltung der neuen Arbeitsschutzregeln tragen Sie entscheidend dazu bei. Vielen Dank.

Selbstverständlich sind wir weiterhin für Sie alle da. Scheuen Sie sich nicht, sich bei Ihrem Sozialen Dienst oder Ihrer Gruppenleitung zu melden.

Mit freundlichem Gruß

Ihr 

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Schrittweise Öffnung ab dem 18.05.2020 geplant

Stand: 08.05.2020

Mit dem Ende des Betretungsverbotes werden die Freckenhorster Werkstätten voraussichtlich ab Montag, 18. Mai 2020 für die Beschäftigten und Teilnehmer schrittweise wieder öffnen.

Im Augenblick liegt den Werkstätten noch keine offizielle Verordnung des Landes über die Durchführung des Öffnungskonzeptes vor. Mit dem örtlichen Gesundheitsamt befinden wir uns noch in Abstimmung. Auch von den Fahrdiensten liegen uns noch nicht alle Rückmeldungen vor.

Erst wenn diese Punkte geklärt sind, können wir die voraussichtlichen Rückkehrer offiziell informieren.

Weitergehende Informationen erhoffen wir uns Anfang der nächsten Woche.

Werkstätten feilen am Öffnungskonzept

Stand: 30. April 2020

 

Wie geht es weiter ab dem 4. Mai… Diese Frage stellen sich sowohl die Menschen mit Behinderungen, die Angehörigen als auch die Werkstätten selber. Vor dem Betretungsverbot und der Corona-Schutzverordnung wurden täglich 1540 Menschen an 10 Standorten betreut, ausgebildet und rehabilitiert.

 

Zurzeit halten Mitarbeiter*innen aus Werkstätten und Caritasverband den Betrieb aufrecht. Im Rahmen von Notbetreuungen können 75 Menschen mit Behinderungen weiter am Arbeitsleben teilhaben. Darüber hinaus wird die berufliche Bildung digital durch Home-Learning realisiert und durch die Bildungsbegleiter weitergeführt.

 

Das seit 6 Wochen geltende Betretungsverbot läuft zum 3. Mai aus. Eine neue Verordnung lag auch den Werkstätten Ende April noch nicht vor. Die Umsetzung eines Öffnungskonzeptes nach dem Betretungsverbot ist deshalb frühestens für die Woche ab dem 11. Mai geplant. Dabei ist eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit vorgesehen, bei der zunächst nicht alle Beschäftigten und Teilnehmer in die Werkstatt zurückkehren können. Angehörige bestimmter Risikogruppen sollen zunächst weiterhin freigestellt werden.

 

Für eine Rückkehr der Menschen mit Behinderungen werden die neuen Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in den Werkstätten umgesetzt. Dazu gehören Fragen und Aufgaben rund um die Themen Hygiene, Beförderung durch Fahrdienste, die Sicherstellung der Verpflegung, die Beschaffung von Schutzmaterialien und vieles mehr. Die einzelnen Standorte im Kreis arbeiten in Rücksprache mit der Betriebsärztin, dem Hygieneteam und der Koordinatorin für Arbeitssicherheit an der Umsetzung dieser Vorgaben. Kantinen und Bereiche mit Kundenverkehr sollen mit Plexiglasabtrennungen versehen werden. Für die Arbeits- und Bildungsbereiche werden Barrieren und Abstandshalter geprüft. 

Im großen Stil werden in den Nähereien der Werkstätten schon seit Wochen Mund-Nasen-Bedeckungen hergestellt. Ein Großteil davon wurde den Wohneinrichtungen der Caritas bereits zur Verfügung gestellt. Parallel zur Eigenfertigung läuft die Beschaffung weiterer Schutzausrüstung über den Fachhandel. In diesen Zeiten allerdings kein ganz leichtes Unterfangen. Die Werkstätten freuen sich an dieser Stelle auch über Spenden. Beschäftigte, die im privaten Bereich bereits über Mund-Nasen-Bedeckungen verfügen, dürfen diese gerne zukünftig auch bei der Arbeit einsetzen. Der Bedarf in den Werkstätten ist hoch. Da hilft jede Maske, die jemand schon hat. Zumal eine individuelle Mund-Nasen-Bedeckung auch die Verwechselungsgefahr minimiert.

Bei all diesen Fragen und Herausforderungen steht Geschäftsführer Antonius Wolters auch in einem engen Austausch mit den Behörden und dem örtlichen Gesundheitsamt. 

Aktuell erfolgen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Landschaftsverbänden und den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege intensive Gespräche und Abstimmungen darüber, wie der Normalisierungsprozess nach Beendigung des Betretungsverbotes umgesetzt werden kann. 

Erst wenn dieses Öffnungskonzept auf Landesebene klar ist, können auch die Freckenhorster Werkstättenkonkretere Informationen zum Neustart geben.

Schrittweise Öffnung der Werkstätten frühestens im Mai.

Stand: 24.04.2020

Die Landschaftsverbände haben dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Vorschläge für die schrittweise Öffnung der Werkstätten vorgelegt.

Ob dieses Öffnungskonzept der Landschaftsverbände anzuwenden ist, werden wir voraussichtlich erst ab dem 4. Mai oder später erfahren. Eine mögliche Beendigung des Betretungsverbotes wird deshalb für die Woche ab dem 4. Mai (nicht für den 4. Mai) geplant.

Wer in der 1. Stufe der Öffnung in die Werkstatt zurückkehren könnte, wird von uns rechtzeitig bekanntgegeben.

Betretungsverbot bis 03.05. verlängert

Stand: 17.04.2020

In der Coronabetreuungsverordnung hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)  das Betretungsverbot für Werkstätten und Berufsbildungseinrichtungen mittlerweile bis zum 3. Mai verlängert. Auch die Ausnahmeregelungen wurden entsprechend verlängert.

https://www.land.nrw/corona

Rundschreiben an alle Beschäftigten, Teilnehmer und Mitarbeiter

Stand: 17.04.2020

 

Liebe Beschäftigte, liebe Teilnehmer*innen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

uns alle hat in den letzten Tagen die Frage beschäftigt, ob das Betretungsverbot für unsere Einrichtungen zum 19.04. aufgehoben oder weiter verlängert wird. 

Leider liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt dazu noch kein offizieller Erlass des Gesundheitsministeriums NRW vor. 

Am Mittwoch hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus vorerst bis zum 3. Mai verlängert werden. Wir können daher nur die Vermutung* anstellen, dass auch die Freckenhorster Werkstätten bis zum 3. Mai dem Betretungsverbot unterliegen werden.

* Unsere Vermutung hat sich heute durch das Ministerium NRW bestätigt. Die offizielle Nachricht darüber erhielten wir nach Veröffentlichung dieser Meldung. 

Ab dem kommenden Montag, 20. April bleibt also erst einmal alles so wie bisher. Sobald uns eine offizielle Mitteilung vorliegt, werden wir darüber informieren. 

Die Bundesregierung hat einige Lockerungen angekündigt, die das öffentliche Leben, den Einzelhandel sowie Schulen und Kitas betreffen werden. Wie die Rückkehrstrategie für unsere Einrichtung aussehen kann, wird von uns erarbeitet. Wir orientieren uns dabei strikt an den gesetzlichen Vorgaben und den gemachten Empfehlungen. In den nächsten 2 Wochen können wir hierzu sicherlich mehr sagen. 

Mit der Arbeitsagentur haben in dieser Woche intensive Verhandlungen stattgefunden. So ist es jetzt weiter möglich, den Teilnehmern des Berufsbildungsbereiches, die ebenfalls vom Betretungsverbot betroffen sind, dank der innovativen Anstrengungen der Bildungsbegleiter*innen digitale Angebote zu unterbreiten sowie Bildungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. 

Etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten unterstützen derzeit weiter die Wohnheime auch trägerübergreifend in der Tagesstruktur mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Auch unser Hygieneteam ist in der Umsetzung der Hygienerichtlinien engagiert und bereitet aktuelle Informationen für uns auf.

Die jetzigen Produktions- und Dienstleistungstätigkeiten werden mit unseren Kunden abgestimmt und Aufträge - soweit möglich - weiter bearbeitet. 

Für Sie, unsere Beschäftigten und Teilnehmer, sind wir telefonisch selbstverständlich weiter erreichbar. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und nehmen unseren Betreuungsauftrag wahr. 

Sobald wir eine offizielle Mitteilung erhalten, wie die weiteren Vorgaben für unsere Einrichtung nach dem 19.04. sind, informieren wir Sie. 

Bis dahin wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund. 

Ihr 

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Rundschreiben an alle Beschäftigten, Angehörige und Betreuer

Entgeltabrechnung und aktuelle Informationen
 

Stand: 27.03.2020

 

Sehr geehrte Beschäftigte, sehr geehrte Teilnehmer*innen,

mit diesem Schreiben (Brief und Abrechnung sind per Post auf dem Weg) möchten wir Ihnen nicht nur Ihre Entgeltabrechnung zukommen lassen, sondern Sie auch aktuell informieren.

Als Beschäftigte im Arbeitsbereich erhalten Sie für den Monat März das reguläre Entgelt. Als Teilnehmer des Berufsbildungsbereiches erhalten Sie weiterhin Ihr Ausbildungs-/Übergangsgeld durch den jeweiligen Kostenträger. Das heißt, es gibt keine Abzüge aufgrund des derzeit bestehenden Betretungsverbotes. Wir hoffen, dass wir das im April genauso handhaben können. Genaueres werden wir Ihnen dazu noch mitteilen.

Die Verpflegungskosten haben wir für den März noch einbehalten. Im April werden wir das nicht mehr tun. Nach Ende des Betretungsverbotes werden wir die entstandenen Ansprüche klären und Ihnen erstatten. Für die selbstfahrenden Beschäftigten werden wir auch weiterhin die ABO-Karten erstatten. Die Zahlung des Kilometergeldes stellen wir im April ein.

Viele Fragen haben uns zum Thema Urlaub erreicht. Durch das Betretungsverbot verfällt kein Anspruch. Alle Beschäftigten behalten ihren Urlaubsanspruch, den sie am Tag vor dem Betretungsverbot am 17.03.2020 hatten.

Einige Beschäftigte nutzen schon die Ausnahmereglungen zur Betreuung in unseren Werkstätten. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen Sozialen Dienst bei Fragen hierzu an.

Die derzeitige Situation ist für uns alle sehr ungewöhnlich. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten sind weiter für Sie da. Nutzen Sie gern die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.

Ich wünsche Ihnen - auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - für die kommende Zeit alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Herzlichst

Ihr

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

Rundschreiben an alle Beschäftigten, Angehörige und Betreuer

Ausbreitung Corona-Virus:  Betretungsverbot für Werkstätten

 

Stand: 18.03.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am gestrigen Abend erreichte uns die Nachricht, dass die Landesregierung ein Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen hat. Dieses gilt für unsere Beschäftigten und Teilnehmer ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020. 

Dieses Verbot enthält Ausnahmeregelungen für Beschäftigte/Teilnehmer

  • deren betreuende Angehörige eine unverzichtbare Schlüsselposition* inne haben
  • deren pflegerische und soziale Betreuung nicht sichergestellt ist
  • deren intensiven und persönlichen Betreuungsaufwand im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.

Sollte eine diese Ausnahmeregeln auf Sie zutreffen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrem zuständigen Sozialen Dienst in den Werkstätten auf. Dieser wird mit Ihnen nach einer Lösung suchen.

Die Mitarbeiter*innen der Werkstätten sind weiter vor Ort und für Sie telefonisch erreichbar.

Wir wissen, dass mit diesem Betretungsverbot noch viele Fragen ungeklärt sind und werden zeitnah immer wieder über unsere Internetseite informieren. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Informationsquelle in den kommenden Wochen zu nutzen. Parallel empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Email-Adresse zu übermitteln, damit wir Sie auch direkt informieren können. Dazu bitte eine kurze E-Mail an info@freckenhorster-werkstaetten.de

*Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Beförderung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

 

Hier finden Sie die aufsichtliche Weisung (PDF-Datei - 2,9 MB) als Download.

Rundschreiben an Kunden

Ausbreitung Corona-Virus:  Betretungsverbot für Werkstätten
 

Stand: 18.03.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Landesregierung hat ein Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen. Dies gilt für unsere Beschäftigten und Teilnehmer ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020. 

Inwieweit wir die Produktion aufrechterhalten können, wird von uns derzeit geprüft. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Lieferverzögerungen nicht ausgeschlossen sein werden. 

Die Mitarbeiter*innen der Werkstätten sind weiter vor Ort und für Sie telefonisch erreichbar.

Eine Abstimmung zu Ihren Produktionsaufträgen nehmen wir direkt mit Ihnen vor.

Mit freundlichen Grüßen 

Antonius Wolters
-Geschäftsführer-

 

Rundschreiben an Kunden mit ausgelagerten Arbeitsplätzen 

Ausbreitung Corona-Virus:  Betretungsverbot für Werkstätten
 

Stand: 18.03.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens müssen wir ab dem 18.03.2020 ein Betretungsverbot für die Beschäftigten der Freckenhorster Werkstätten einhalten. Eine Betreuung innerhalb unseren Räumlichkeiten findet nur noch in Ausnahmefällen statt.

Die Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen, wie Sie welche Vorhalten, sind hiervon nicht betroffen. Eine Betreuung durch uns wird wie gewohnt fortgeführt.

Betriebsbesuche werden auf die nötigsten beschränkt oder fernmündlich durchgeführt. Ohne Absprache mit und Erlaubnis von Ihnen werden wir nicht Ihre Räumlichkeiten betreten.

Sollte es bei Ihnen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen zu Produktionsrückgängen kommen und ein pausieren der ausgelagerten Arbeitsplätze notwendig sein, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Büscher mit seinem Team ARBEIT INKLUSIV. gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Antonius Wolters
(Geschäftsführer)

 

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe informiert

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus beim LWL

Auf dieser Seite vom LWL erhalten Sie aktuelle Informationen rund um den Umgang mit dem Corona-Virus beim LWL.  Neben aktuellen Meldungen finden Sie hier Links und Adressen zu den entsprechenden Hilfestellen beim Verband und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

https://www.corona-infos.lwl.org/de

Informationen in deutscher Gebärdensprache

Das Corona-Virus in DGS erklärt.

Aufgrund der Aktualität des Themas hat das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) ein Video zur Aufklärung über das Corona-Virus (Covid-19) gemacht.

 

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AHA-Maßnahmen und regelmäßiges Lüften schützen uns alle!

Die Krankheit Corona-Virus

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema in leichter Sprache.  Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

 

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