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Hinweisgeberschutzsystem Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen (sog. Hinweisgebenden) einen rechtlichen Rahmen, um Verstöße (z. B. Vorteilsnahme, Betrug, physische Gewalt), die aufgetreten sein könnten, sicher und vertraulich zu melden, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

Hinweisgeberschutzsystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen (sog. Hinweisgebenden) einen rechtlichen Rahmen, um Verstöße (z. B. Vorteilsnahme, Betrug, physische Gewalt), die beim Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V. aufgetreten sein könnten, sicher und vertraulich zu melden, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

Gerade für uns als soziale Einrichtung ist es wichtig, eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, um als vertrauensvoller Partner und Anbieter von sozialen Angeboten für unsere Beschäftigten, deren Angehörige und die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden wahrgenommen zu werden.

Für die Meldung von entsprechenden Hinweisen hat der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V. eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich hinweisgebende Personen wenden können.

Als angeschlossene Gesellschaft des Caritasverbandes im Kreisdekenat Warendorf e.V. ist die dort eingerichtete interne Meldestelle ansprechbar für hinweisgebende Personen:

Hier geht es zum System vom Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V.  (Weiterleitung - link ) >>>